Beschaffung von Strom und Gas
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DIE BESCHAFFUNG VON STROM UND GAS BIETET UNTERNEHMEN MÖGLICHKEITEN, ENERGIEKOSTEN ZU SENKEN UND IHRE ABHÄNGIGKEIT VON FOSSILEN BRENNSTOFFEN ZU REDUZIEREN
Die Integration erneuerbarer Energien in den Strom- und Gasbezugsprozess unterstützt die Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen und trägt zur Senkung der CO2-Emissionen bei. Die Beschaffungsstrategie sollte im Einklang mit den Unternehmenszielen und den Erwartungen der Stakeholder stehen, um langfristig erfolgreich zu sein.
Beschaffung von Strom und Gas: Strategien für ein Energiemanagement
- Beschaffung
- Beschaffungsmodelle
- Strom
- Gas
- Aktuelles für Strom und Heizgas
- EnSikuV und EnSimiV
- Beschaffung von Trinkwasser
Beschaffung von Strom und Gas
Beim Erwerb neuer Energiedienstleistungen, Produkte oder Einrichtungen ist es wichtig, den Lieferanten darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Bewertung des Erwerbs auch die energetische Leistung berücksichtigt.
Hierfür werden folgende Kriterien berücksichtigt:
Energieeinsatz
Energieverbrauch
Energieeffizienz
Nutzungsdauer
Energiekostenkomponenten im Überblick

Aufteilung der Energiekosten
Donut-Diagramm zeigt die Anteile von Energie, Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben an den Gesamtkosten.
Die Verantwortung für die Energiebeschaffung im Unternehmen liegt in den meisten Fällen beim Einkauf. Das Facility Management verfügt nicht über die entsprechenden Ressourcen und Befugnisse. Dennoch ist eine gewisse Grundkenntnis über Fragen der Energiebeschaffung im Facility Management notwendig, da es eng mit der technischen Seite verknüpft ist, die den Energieverbrauch beeinflusst.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Energiemanagement und Facility Management ist hierbei wichtig. Das Energiemanagement fungiert vor allem als Datenlieferant und Berater für Bedarf und Verbrauchskriterien. Die Energiekosten eines Unternehmens setzen sich aus drei Hauptkomponenten zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten und den Steuern sowie Abgaben.
Der Energiepreis unterliegt dem freien Wettbewerb und kann durch Vergleich verschiedener Angebote von Energielieferanten und Versorgern optimiert werden. Zudem basiert der Energiepreis auf der Marktpreisentwicklung an der Leipziger Energiebörse EEX und ist somit von günstigen Beschaffungszeitpunkten sowie der gewählten Beschaffungsstrategie abhängig.
Es gibt verschiedene Beschaffungsmodelle, wie z.B.
kurzfristig orientierte Beschaffung der Mengen am Spotmarkt
Einkauf des gesamten Bedarfs zum Festpreis,
Aufteilung der Beschaffung in strukturiere Teilmengen.
Besonders in Industrieunternehmen, die im Schichtbetrieb arbeiten und einen unregelmäßigen Energiebedarf haben, ist es von Bedeutung, ein Energiebeschaffungsmodell zu selektieren, das optimal zu den vielfältigen Anforderungen passt und gleichzeitig die Versorgungsrisiken effektiv minimiert.
Hauptsächlich Erdgas und Strom sind Commodity-Produkte, die an Börsen und andern Großhandelsplätzen auf
Terminmarkt- und
Spotmarktbasis
Analyse der Strompreisentwicklung

Strompreisanalyse mit Beschaffungszeitpunkten
Darstellung von Strompreistrends mit Formellinien, Handelstagen und Entscheidungsmarken für Marktstrategie.
Diese Produkte sind von ständigen Preisschwankungen betroffen, die teilweise erheblich sein können und auch von politischen Ereignissen beeinflusst werden können. Durch regelmäßige Marktbeobachtung und tagesaktuelle Simulationen der potenziellen Energiekosten können Risiken vermieden werden und Entscheidungen für den optimalen Beschaffungszeitpunkt professionell unterstützt werden (Markettracker, siehe Beispielbild).
Beschaffungsmodelle (Auswahl)
Besonders unter dem Einfluss politischer Ereignisse entwickelt sich der Energiemarkt. Länder, die fossile Brennstoffe fördern, können die Preise beeinflussen und sogar Konflikte auslösen. Solche Umstände können die üblichen Marktmechanismen außer Kraft setzen und staatliche Regulierungsmaßnahmen erfordern. In solchen Situationen muss das beschriebene Energiemanagement selbstverständlich auch in diesem Kontext betrachtet und gehandhabt werden.
In jedem Fall gewinnen die Aspekte der Energiebeschaffung an Bedeutung, insbesondere bei steigenden Energiepreisen. Die grundlegenden verfügbaren Methoden werden hier kurz erläutert.
Strukturierte Beschaffung (verbreitet angewendet)
Das strukturierte Beschaffungsmodell nutzt sämtliche Gelegenheiten auf dem Energiemarkt und ermöglicht den Portfoliomanagern, ihre umfassende Fachkenntnis einzusetzen. Strom und Gas werden täglich über verschiedene Anbieter auf unterschiedlichen Märkten beschafft, wobei Marktanalysen und Echtzeitinformationen genutzt werden.
Kunden erhalten einen optimalen Marktzugang und minimieren Markt-, Preis- und Kontrahentenrisiken. Dieses Modell ist eine hervorragende Lösung für Unternehmen, die eine professionelle Energiebeschaffung wünschen. Portfoliomanager bieten teilweise auch kleineren und mittleren Unternehmen diese ansonsten typischerweise nur für große Industrieunternehmen verfügbare Beschaffungsart an. Vorteile für die Kunden ergeben sich aus dieser Methode.
Tranchenbeschaffung (begrenzte Marktpartizipation)
Die Tranchenbeschaffung, auch bekannt als gestaffelte Beschaffung, ist ein Modell, das Unternehmen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens die Möglichkeiten des Energiemarktes nutzen lässt. Um das Preisrisiko zu verteilen, wird der Einkauf von Strom und Gas über verschiedene Tranchen verteilt.
Der endgültige Preis für Energie wird bei diesem Beschaffungsansatz erst nach Abschluss der letzten Teilbeschaffung festgelegt, wenn der gewichtete Durchschnittspreis über alle Tranchen hinweg berechnet wird. Ein wesentlicher Vorteil des Tranchenmodells liegt in der flexiblen Gestaltung der Verträge.
Festpreisbeschaffung (geringster Aufwand)
Die gängigste und am weitesten verbreitete Methode des Energieeinkaufs ist das Festpreis- oder Stichtagsbeschaffungsmodell. Es handelt sich um eine starre Vorgehensweise, bei der beispielsweise der gesamte Energiebedarf für das kommende Jahr an einem einzigen Tag gekauft wird. Die Preise an diesem Tag sind ausschlaggebend. Wenn diese Preise anschließend steigen, ist die Entscheidung richtig gewesen. Sinken sie jedoch, kann dies als überhastet betrachtet werden.
Trotz der mit dieser Methode verbundenen Risiken ist das System sehr unkompliziert. Es kann beispielsweise ausgeschrieben werden, und die Planungssicherheit bezüglich des Jahresbudgets bleibt erhalten.
Grundsätzlich empfiehlt sich diese sogenannte Stichtag-Methodik Unternehmen nur dann, wenn der Anteil der Energiekosten am Gesamtbudget nicht übermäßig hoch ist.
Strom

Strompreisaufteilung für Haushalte
Analyse der Stromkosten in ct/kWh, aufgeschlüsselt nach Umlagen, Netzentgelten, Steuern und Margen.
Die Abbildung veranschaulicht die Strompreiszusammensetzung beispielhaft, jedoch für Haushaltskunden mit einem jährlichen Verbrauch zwischen 2.500 und 5.000 kWh. Die aufgeführten Werte repräsentieren mengengewichtete Preise zum Stichtag 1. April 2021 für alle Vertragskategorien in ct/kWh.
Der Strompreis, setzt sich zusammen aus:
Kosten für die Strombeschaffung (Erzeugung oder Einkauf), Vertrieb und Gewinnmarge
Steuern: diese beinhalten die Umsatz- und die Stromsteuer
Nettonetzentgelt inklusive Abrechnung: Das Netznutzungsentgelt
Messstellenbetrieb: Entgelt für die Kosten der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (z.B. Zähler), die Ablesung und das Inkasso
Abgaben und Umlagen
- Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG-Umlage)
- Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG
- Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung
- Umlage für abschaltbare Lasten
(Heiz-) Gas

Gaspreisaufteilung für Haushaltskunden
Analyse der Gaspreiskomponenten in ct/kWh für Beschaffung, Netzgebühren und steuerliche Abgaben.
Die Abbildung illustriert die exemplarische Gaspreiszusammensetzung für Haushaltskundinnen und -kunden, unter Berücksichtigung aller Vertragskategorien, mit einem jährlichen Verbrauch zwischen 5.555 kWh und 55.555 kWh. Die aufgeführten Werte repräsentieren mengengewichtete Durchschnittswerte zum 1. April 2021 in ct/kWh.
Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Kostenbestandteilen zusammen:
Den Kosten für Gasbeschaffung, Vertrieb und Gewinnmarge
Steuern, weiteren Abgaben und Umlagen (Gas- und Umsatzsteuer, Konzessions- und CO2-Abgabe)
Dem Netzentgelt, also einer Gebühr des Netznutzers an den Netzbetreiber
Der Messung und dem Messstellenbetrieb, also Entgelten für die Kosten der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtung (zum Beispiel Zähler)
Sowie für die Ablesung und das Inkasso.
Hierzu sind die folgenden Fakten wichtig:
Die aufgeführten Kostenelemente beziehen sich auf das Jahr 2020. Der durchschnittliche Energieverbrauch deutscher Haushaltskunden beträgt jährlich 20.000 kWh. Im Unterschied zu früher ist der Erdgaspreis nicht mehr an den Ölpreis gebunden. Im Gegensatz zum Erdöl existiert kein einheitlicher Weltmarktpreis für Erdgas. Ein Teil der Netzentgelte umfasst zum Beispiel die Biogas-Umlage (zur Unterstützung des Netzanschlusses von Biogas-Anlagen) sowie die Marktraum-Umstellungsumlage.
Ab dem Jahr 2017 ist die Marktraum-Umstellungsumlage für beide Marktgebiete (NCG und Gaspool) gleich hoch. Mithilfe dieser Umlage werden sämtliche Kosten der Umstellung von L-Gas auf H-Gas auf alle Gaskunden verteilt. Diese Regelung ist im überarbeiteten § 19a EnWG festgelegt.
Preise und Abschläge
Für den Energiemanager ist es wichtig, Kenntnis darüber zu haben, wie sich die Strom- und Gaspreise zusammensetzen, welche Tarife die Energielieferanten anbieten und wie die Abschlagszahlungen funktionieren.
Umsatzsteuersenkung
Die Umsatzsteuer für die Lieferung von Erdgas wird von bisher 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Senkung gilt im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.
Was bedeutet das?
Sofern der Lieferant die Steuersenkung (und später die Steuererhöhung) unverändert an seine Kunden weitergibt und vorübergehend den Preis senkt, besteht keine Verpflichtung zur Informationsweitergabe an den Kunden. In solchen Fällen haben die Kunden kein besonderes Kündigungsrecht (gemäß § 41 Abs. 6 EnWG).
Diese Regelung stellt eine Ausnahme dar. Wenn der Energielieferant den Preis aus einem anderen Grund ändert oder über die Umsatzsteueranpassung hinaus, ist er verpflichtet, seine Kunden rechtzeitig über die Änderung zu informieren. In der Regel steht den Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht zu (gemäß § 41 Abs. 5 EnWG).
Falls der Energielieferant die Steuersenkung nicht an die Kunden weitergibt, könnte dies eine indirekte Änderung der Vertragsbedingungen oder eine Preiserhöhung aufgrund anderer Preisbestandteile bedeuten. Die maßgeblichen Faktoren sind die festgelegten Vertragsbedingungen, insbesondere ob die Höhe der Steuer (bisher 19 %) im Vertrag enthalten ist. Die Beurteilung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur.
Einfluss auf die Energierechnung
Die Umsatzsteuer muss in der Abrechnung angegeben werden. Für den Verbrauch ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 muss der Lieferant in der Rechnung den gültigen Steuersatz von 7 Prozent ausweisen. Um sicherzustellen, dass die Abrechnung präzise auf den Verbrauch abgestimmt ist, empfiehlt es sich, die Zählerstände zum 1. Oktober 2022 und 31. März 2024 abzulesen und die Werte dem Netzbetreiber/Messstellenbetreiber und dem Lieferanten mitzuteilen.
Einführung einer Gasspeicherumlage
Vorübergehend wird eine Gasspeicherumlage eingeführt, die zeitlich begrenzt ist. Die Umlage beläuft sich zunächst auf 0,059 ct/kWh (eventuell Neuberechnung nach drei Monaten). Die Erhebung dieser Umlage beginnt am 1. Oktober 2022 und läuft bis zum 31. März 2025.
Die Einführung von Mindestfüllständen für Gasspeicheranlagen hat das Ziel, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.
Einfluss auf den Preis
Die Ermittlung der Gasspeicherumlage erfolgt eigenständig durch den Marktgebietsverantwortlichen. Seit dem 1. Oktober 2022 erhebt THE diese Umlage von den Bilanzkreisverantwortlichen (in der Regel die Gaslieferanten) im Marktgebiet. Die Bilanzkreisverantwortlichen können die Umlage unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen gegebenenfalls an Sie weitergeben.
Weitere Informationen, einschließlich der zukünftigen Entwicklung der Umlage, werden von THE bereitgestellt.
Höhe der Bilanzierungsumlagen
Ab dem 1. Oktober 2022 beträgt die SLP-Bilanzierungsumlage 0,57 ct/kWh und die RLM-Bilanzierungsumlage 0,39 ct/kWh, jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Erhebung von Bilanzierungsumlagen dient dazu, den erwarteten Fehlbetrag im Regel- und Ausgleichsenergiesystem abzudecken. Regelenergie wird eingesetzt, um technisch bedingte Schwankungen der Netzlast auszugleichen und somit einen sicheren und effizienten Netzbetrieb im jeweiligen Marktgebiet zu gewährleisten.
Weitere aktuelle Hinweise zu Strom- und Gaspreisen
Aufgrund des Konflikts in der Ukraine sind die Energiepreise angestiegen, und viele Lieferanten passen ihre Preise an. Die Strom- und Gaspreise setzen sich aus gesetzlich festgelegten sowie individuell von den Lieferanten gestalteten Preisbestandteilen zusammen. Jeder Lieferant legt seine Tarife eigenständig fest, ohne dass eine staatliche Genehmigung der Preise erforderlich ist. Bei einer Preisänderung müssen Lieferanten die vertraglichen Vereinbarungen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Für Verbraucher gilt u.a.:
Eine vertraglich vereinbarte Preisbindungsklausel/Preisgarantie kann eine Preiserhöhung ausschließen.
Preisänderungen müssen Ihnen einen Monat bevor die Änderung gelten soll mitgeteilt werden.
Der Lieferant muss über den Grund, die Voraussetzungen und den Umfang der Änderung informieren.
In der Regel besteht bei einer Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht. Das gibt die Möglichkeit, den Lieferanten zu wechseln.
Wenn der Lieferant die Voraussetzungen für eine Preisänderung nicht erfüllt und die Preisänderung unzulässig ist, kann man der Preisänderung widersprechen.
Inzwischen gibt es Lieferanten, die keinen oder einen sehr geringen Grundpreis verlangen. Solche sogenannten linearen Tarife bieten Anreize zum Energiesparen und sind für Verbraucherinnen/Verbraucher vorteilhaft, weil jede eingesparte Kilowattstunde die Energiekosten direkt mindert.
Hat man allerdings einen hohen Strombedarf (z.B. wegen einer Wärmepumpe oder anderen verbrauchsintensiven Geräten), ist es oft günstiger, einen Tarif mit einem ggf. höheren Grundpreis und dafür einen niedrigeren Arbeitspreis zu wählen.
Wenn die Klärung mit dem Lieferanten länger dauert, sollte man erwägen, - unabhängig von dem Ausgang der Streitigkeit - bei diesem Lieferanten zu bleiben oder nicht.
Hinweis:
Falls Sie sich für eine Belieferung durch einen anderen Lieferanten entscheiden möchten, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag (Sonderkündigung) zu kündigen. Wenn der Lieferant nicht auf Ihre Mitteilung reagiert, besteht die Option, ein Beschwerdeverfahren einzuleiten und im Anschluss daran eine Schlichtung durchzuführen.
EnSikuV und EnSimiV
Beide Dokumente sind Verordnungsentwürfe der Bundesregierung (Stand: 30.8.22). Ihr Ziel ist es, Maßnahmen zur Energieeinsparung zu definieren, die aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine und der dadurch entstandenen Unsicherheit in der Energieversorgung Deutschlands erforderlich sind.
Die EnSikuV hat eine Gültigkeitsdauer von einem halben Jahr, nämlich während der Heizperiode 22/23, während die EnSimiV für einen Zeitraum von zwei Jahren in Kraft tritt.
Diese Schritte sind ein integraler Bestandteil eines 3-Säulen-Programms, das auch die Befüllung der Gasspeicher und die Reduzierung des EG-Verbrauchs in der Stromerzeugung umfasst.
In den Verordnungen wird besonders hervorgehoben, dass diese Maßnahmen auch einen Signal- und Vorbildeffekt haben sollen und möglicherweise freiwillige Energiesparmaßnahmen anregen.
Für Unternehmen sollte dies als Aufforderung verstanden werden, ihren Beitrag im Sinne der EnSikuV zu leisten.
Beschaffung von Trinkwasser
Trinkwasser (sowie Brauchwasser) stellen heutzutage regionale Ressourcen dar. Sie werden weder gehandelt noch können sie aufgrund fehlender Infrastrukturen weltweit transportiert werden. Sie sind immer an ihren örtlichen Ursprung gebunden. Aus diesem Grund gibt es normalerweise nur einen lokalen Versorger, üblicherweise die Stadtwerke. In Bezug auf zukünftige globale Einflüsse auf die Trinkwasserbeschaffung muss man abwarten. Bei Transporten über größere Entfernungen durch Leitungssysteme müssen zweifellos hygienische Bedingungen beachtet werden, insbesondere im Vergleich zum Transport von Rohöl. Wenn machbar, sollte auch die Möglichkeit der Eigenproduktion mittels Brunnen in Betracht gezogen werden.