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Energiemanagement im FM mit Mitbestimmung

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Kooperatives Energiemanagement im Facility Management

Kooperatives Energiemanagement im Facility Management

Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern, Kosten zu senken und gleichzeitig nachhaltige und gesetzeskonforme Betriebsprozesse zu gewährleisten. Die Einführung und Nutzung von Energiemanagementsystemen (EnMS), Smart Grids oder digitalen Monitoring-Technologien bringt erhebliche Veränderungen in der Arbeitsorganisation mit sich. Diese Entwicklungen machen die Mitbestimmung des Betriebsrats unverzichtbar, um Transparenz, Datenschutz und soziale Verträglichkeit sicherzustellen. Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG sowie klare Betriebsvereinbarungen sind entscheidend, um Datenschutz, soziale Verträglichkeit und Akzeptanz sicherzustellen. Durch frühzeitige Einbindung des Betriebsrats, umfassende Schulungen und transparente Kommunikation wird das Energiemanagement nicht nur zu einem wirtschaftlichen Vorteil, sondern auch zu einem sozial verantwortlichen Bestandteil des Unternehmens.

Mitbestimmungsrelevante Aspekte im Energiemanagement

Einführung von Energiemanagementsystemen

  • Frühzeitige Einbindung des Betriebsrats: Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung technischer Systeme, die potenziell zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Mitarbeitenden geeignet sind.

  • Praxisbeispiel: Einführung eines Energiemonitoring-Systems, das Energieverbrauchsdaten in Produktionsbereichen erfasst. Der Betriebsrat setzt durch, dass diese Daten nicht zur individuellen Leistungskontrolle genutzt werden.

Arbeitsorganisation

  • Neue Aufgaben und Qualifikationen: Energiemanagementsysteme können neue Tätigkeitsfelder schaffen, wie die Analyse von Energiedaten oder die Wartung neuer Technologien.

  • Mitbestimmung: Änderungen in den Arbeitsabläufen und der Aufgabenverteilung bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

  • Praxisbeispiel: Einführung von Schulungsprogrammen für Mitarbeitende, die mit neuen Energiemanagementtechnologien arbeiten.

Digitalisierung und Monitoring

  • Überwachungspotenzial: Systeme wie Smart Grids oder Energiemonitoring können Daten erfassen, die Rückschlüsse auf das Verhalten der Mitarbeitenden zulassen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Daten anonymisiert und ausschließlich für den Zweck der Energieoptimierung genutzt werden.

  • Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert eine Betriebsvereinbarung, die den Zugriff auf Energiedaten regelt und die Datenspeicherung auf das notwendige Minimum beschränkt.

Nachhaltigkeit und Klimaziele

  • Integration von Nachhaltigkeitsstrategien: Der Betriebsrat kann darauf hinwirken, dass Energiemanagementsysteme auf die unternehmerischen Klimaziele ausgerichtet sind, ohne die Interessen der Belegschaft zu beeinträchtigen.

  • Praxisbeispiel: Förderung erneuerbarer Energien, wie Photovoltaikanlagen, durch transparente Planungsprozesse unter Einbindung des Betriebsrats.

Arbeitsschutz

  • Risikominimierung: Der Betrieb von Energiemanagementsystemen, insbesondere in Kombination mit Batteriespeichern oder dezentralen Energiequellen, erfordert umfassende Sicherheitsmaßnahmen.

  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG das Recht, Maßnahmen zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken zu fordern.

  • Praxisbeispiel: Einführung von Brandschutzkonzepten für Batteriespeicher und regelmäßige Sicherheitsprüfungen.

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, insbesondere bei der Nutzung neuer Technologien.

  • § 90 BetrVG: Anhörungsrecht bei baulichen Änderungen, die durch Energiemanagementsysteme erforderlich werden.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Datenverarbeitung: Energiemanagementsysteme dürfen nur Daten erheben, die für die Optimierung des Energieverbrauchs notwendig sind.

  • Transparenz: Mitarbeitende müssen über die Datenerfassung und deren Zweck informiert werden.

  • Rechte der Betroffenen: Mitarbeitende können Auskunft über gespeicherte Daten verlangen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber sind verpflichtet, mögliche Risiken im Zusammenhang mit Energiemanagementsystemen zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu implementieren.

DIN EN ISO 50001

  • Diese Norm definiert die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem und fordert die Einbindung aller relevanten Interessengruppen, einschließlich des Betriebsrats.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Datennutzung und Datenschutz:Definition der zulässigen Datennutzung, z. B. nur zur Energieoptimierung.

  • Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Energiedaten.

  • Arbeitszeit und Aufgabenverteilung: Regelungen für neue Arbeitsbereiche, z. B. Datenanalyse oder Systemwartung.

  • Anpassung von Arbeitszeitmodellen bei Einführung neuer Technologien.

  • Sicherheitsvorkehrungen: Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken, z. B. Brandschutz bei Batteriespeichern.

  • Regelmäßige Prüfungen und Notfallpläne.

  • Schulungen: Verpflichtung zu regelmäßigen Schulungen für betroffene Mitarbeitende.

  • Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.

Vorteile einer Betriebsvereinbarung

  • Rechtskonformität: Einhaltung von BetrVG, DSGVO und ISO-Standards.

  • Transparenz: Klare Regeln schaffen Vertrauen und Akzeptanz.

  • Sicherheit: Reduzierung von Risiken durch klare Vorgaben und regelmäßige Prüfungen.

Einführung eines Smart-Metering-Systems

  • Problem: Mitarbeitende befürchten, dass Energiedaten zur Verhaltensüberwachung genutzt werden.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert eine Betriebsvereinbarung, die die Datennutzung ausschließlich auf aggregierte Verbrauchsdaten beschränkt.

Installation von Batteriespeichern

  • Problem: Unsicherheit über potenzielle Sicherheitsrisiken wie Brandgefahr.

  • Lösung: Der Betriebsrat setzt durch, dass ein umfassendes Sicherheitskonzept implementiert wird.

Erweiterung eines Energiemanagementsystems

  • Problem: Neue Aufgaben im Bereich der Datenanalyse führen zu einer Mehrbelastung von Mitarbeitenden.

  • Lösung: Der Betriebsrat fordert zusätzliche Schulungen und die Anpassung der Stellenbeschreibungen.

Herausforderungen

  • Herausforderung: Energiemanagementsysteme könnten personenbezogene Daten erfassen.

  • Lösung: Einführung eines Datenschutzkonzepts und regelmäßige Überprüfung der Datennutzung.

Akzeptanz neuer Technologien

  • Herausforderung: Mitarbeitende könnten Vorbehalte gegenüber digitalen Technologien haben.

  • Lösung: Transparente Kommunikation über die Vorteile, wie Energieeinsparungen und Klimaschutz.

Technologische Komplexität

  • Herausforderung: Einführung neuer Systeme erfordert zusätzliche Qualifikationen.

  • Lösung: Entwicklung von Weiterbildungsprogrammen und Unterstützung durch externe Fachkräfte.