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Management-Review

Management-Review

Die Identifikation von Optimierungspotentialen und die Ableitung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung sind zentrale Aufgaben des Management-Reviews

Der Management-Review-Prozess, der regelmäßig durchgeführt wird, bildet einen entscheidenden Teil eines gelungenen Energiecontrollings. Innerhalb dieses Prozesses unterziehen sich die Resultate der Energieanalysen und -maßnahmen einer kritischen Prüfung und Bewertung. Dieser Review-Prozess fördert eine stetige Optimierung des Energiecontrollings und trägt damit zur langanhaltenden Senkung der Kosten bei.

Energiemanagement-Überprüfung: Erfolgsbewertung und Verbesserungspotenzial

Allgemeines

Die Geschäftsleitung prüft anhand der zusammengefassten Ergebnisse, ob die Forderungen, die durch die Energiepolitik an das Energiemanagementsystem (EnMS) gestellt wurden, wirklich erfüllt sind. In die Beurteilung fließen auch produktspezifische Aspekte wie sichere Prozesse, Optimierung von Abläufen und bestehende sowie unvorhergesehene Risiken ein. Falls nötig, ordnet die Geschäftsleitung entsprechende Korrekturmaßnahmen an und dokumentiert diese. Dabei spielt der kontinuierliche Verbesserungsprozess, auch im Hinblick auf das EnMS, eine wichtige Rolle, ebenso wie die Feststellung und Bereitstellung angemessener Ressourcen wie Geld und Personal. Über die Erreichung der Energieziele werden die Mitarbeiter durch Aushänge informiert. Die Bewertung und Berichte über die entsprechenden Korrekturmaßnahmen werden beim Energiemanager fünf Jahre lang archiviert. Die Energieberichte folgen einer standardisierten Anforderung hinsichtlich des Inhalts und der Form.

Eingangsparameter

Die Geschäftsleitung überprüft anhand der zusammengefassten Ergebnisse, ob die durch die Energiepolitik an das EnMS gestellten Forderungen tatsächlich eingehalten werden.

Dies erfolgt anhand folgender Kriterien:

  • Auditergebnisse,

  • Auswertung der vorhergegangenen Managementbewertungen,

  • Empfehlungen für Verbesserungen,

  • der geplante Energieverbrauch für die folgende Periode,

  • der energetischen Gesamtleistung der Organisation

  • die Folgeaktivitäten aus der vorhergegangenen Bewertung,

  • Überprüfung der Energieaspekte und der Energiepolitik,

  • Bewertung der Übereinstimmung mit gesetzlichen Bestimmungen sowie deren Änderungen,

  • der Ergebnisse von Audits,

  • Bewertungen von operativen und strategischen Zielen,

  • der Auswertung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen.

Anhand dieser Daten wird das Ergebnis der Bewertung dokumentiert und die Ergebnisse und Ent-scheidungen abgeleitet.

Dies betrifft insbesondere folgende Entscheidungen:

  • Verbesserungen bei der energetischen Leistung der Organisation im Zeitraum der letzten Überprüfung,

  • Änderungen im Bereich der Energiepolitik,

  • Die Bereitstellung von vorhanden oder neuen Ressourcen,

  • Änderungen im Bereich der strategischen und operativen Energieziele sowie anderer Elemen-te des EnMS.

Der Energiemanager überwacht kontinuierlich die Ergebnisse der Daten und verfährt gemäß der Dokumentation, wenn Abweichungen vom Normalbetrieb auftreten. Mindestens einmal im Jahr führen der Energiemanager und die Geschäftsleitung im Rahmen der Managementbewertung eine Datenanalyse durch, die als Eingabeinformation für die Managementbewertung dient. Bei der Analyse wird untersucht, welche statistischen Methoden notwendig sind, und gegebenenfalls werden zusätzliche Methoden angewendet. Entsprechende Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen werden eingeleitet und überwacht.

Kontinuierliche Verbesserung

Das EnMS unterliegt ständiger Verbesserung hinsichtlich der Wirksamkeit des EnMS

  • durch Einsatz der Energiepolitik,

  • strategischer und operativer Energieziele,

  • Auditergebnisse,

  • Datenanalyse,

  • Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen

  • sowie der Managementbewertung selbst.

Die stetige Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz der energierelevanten Prozesse sowie der betrieblichen energetischen Leistung steht im Fokus. Ziel dieser komplexen Maßnahmen ist es, Verbesserungsmöglichkeiten proaktiv zu identifizieren, bevor sie durch Nichtkonformitäten offenbart werden.

Um die Effektivität und Effizienz der Verbesserungsleistungen zu gewährleisten, werden finanzielle, betriebliche und energietechnische Anforderungen berücksichtigt.

Die Geschäftsleitung trägt dafür Sorge, dass Änderungen an Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen genehmigt, priorisiert, geplant und mit den erforderlichen Mitteln versehen und gesteuert werden. Dies geschieht, um die Anforderungen der Energiepolitik, der strategischen und operativen Energieziele sowie der interessierten Parteien zu erfüllen, ohne die Kapazitäten des Unternehmens zu überschreiten.

Das nachfolgende Schema veranschaulicht den anzustrebenden kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Dieser Zyklus, der von der regelmäßigen Überprüfung der Leistungen über die konsequente Erfassung von Fehlern und Abweichungen von den Vorgaben bis hin zur Bewertung der Wirksamkeit des EnMS und der Festlegung neuer, messbarer Energieziele reicht, wird einmal im Jahr durchgeführt.

Änderungen im EnMS legen die Geschäftsleitung und die beteiligten Mitarbeiter gemeinsam fest, wobei das EnMS während dieser Änderungen weiterhin in Kraft bleibt.

Ergebnisse

Die Ergebnisse aus dem Managementreview werden dokumentiert und vom Energiemanager aufbewahrt. Bei den Ergebnissen sind hauptsächlich folgende Punkte festzuhalten und zu berücksichtigen:

  • Veränderungen der energiebezogenen Leistung im Unternehmen,

  • Änderungen an unserer Energiepolitik.

Interne Auditierung des EnMS

Interne Audits überprüfen die Einhaltung und Wirksamkeit der Elemente des EnMS in stichprobenartiger Weise. Energieaudits finden in festgelegten Abständen statt, wobei sie mindestens einmal pro Jahr in Verbindung mit energierelevanten Aktivitäten durchgeführt werden. Der Energiemanager hat auch die Möglichkeit, außerplanmäßige Audits durchzuführen.

  • bei organisatorischen oder systembedingten Änderungen,

  • bei der Einführung neuer Produkte oder Verfahren,

  • vermehrtem Auftreten von Problemen,

  • Abweichungen von energierelevanten Regelungen,

  • Änderungen von gesetzlichen Vorgaben

  • oder Reklamationen

  • sowie als Voraudit zu externen Audits

    veranlassen

Zuständigkeiten

Der Auditbeauftragte, der von der Geschäftsleitung bestimmt wird, ist für die Initiierung der Audits verantwortlich. In der Regel ist dies der Energiemanager, der die Audits gemeinsam mit fachlich qualifizierten Mitarbeitern aus unterschiedlichen Bereichen durchführt. Die Auditoren müssen über die notwendigen Qualifikationen verfügen und dürfen keine direkte Verantwortung für den Bereich haben, der geprüft wird. Wenn die Unabhängigkeit eines Auditors unklar ist, besteht die Möglichkeit, einen externen Dienstleister damit zu beauftragen.

Verfahren

Die Audits werden gemäß der Dokumentation durchgeführt, die auf Grundlage des Managementhandbuchs, der Prozessanweisung und den darin aufgeführten Unterlagen festgelegt ist. Feste Checklisten, die auf der Basis von DIN EN ISO 50001 erstellt sind, kommen zum Einsatz. Diese Checklisten werden stetig um unternehmens- und abteilungsspezifische Ergänzungen erweitert.

Auditergebnis

Das Audit-Ergebnis wird in einer Checkliste vermerkt und nach Beendigung des Audits mit dem überprüften Bereich diskutiert. Sollten kritische Abweichungen auftreten, wird jede einzelne dokumentiert. In den Berichten über diese Abweichungen sind die erforderlichen Korrekturmaßnahmen samt Fristen aufgelistet.

Feststellungen werden ebenfalls dokumentiert, wobei Korrekturmaßnahmen mit der geprüften Abteilung abgesprochen und festgehalten werden. Nach Abschluss der Vor-Ort-Prüfung fertigt der Auditbeauftragte einen zusammenfassenden Bericht an, der dem Leiter der geprüften Abteilung und der Geschäftsleitung vorgelegt wird. Der Energiemanager bewahrt die Unterlagen, einschließlich Auditplänen, Checklisten, Abweichungen und Auditberichten, auf.

Bis zur Umsetzung der vereinbarten Korrekturmaßnahmen verbleibt eine Kopie dieser Unterlagen in den jeweils überprüften Bereichen.

Abweichungen

Die vom Leiter der zuständigen Abteilung veranlassten Korrekturmaßnahmen aufgrund von Abweichungen müssen innerhalb der im Auditbericht angegebenen Frist dem Energiemanager mitgeteilt werden. Der Energiemanager hat die Möglichkeit, je nach Bedeutung der Abweichung, ein Wiederholungsaudit anzusetzen oder sich persönlich von der Behebung der Ursache der Abweichung zu überzeugen.

Der nachfolgende Workflow zeigt, wie ein internes Audit durchgeführt werden muss.

Der interne Auditbericht sollte eine einheitliche Form aufweisen, da er im gesamten Unternehmen angewendet wird. Er muss klar und nicht überladen sein, wobei die wesentlichen Feststellungen ausreichen. Bei den meist komplexen Anlagen und Vorgängen werden tiefgreifende Darstellungen und Begründungen erforderlich sein. Da sie den Bericht jedoch kompliziert und für viele Beteiligte unverständlich machen könnten, sollten die technischen Details in Anhängen zum Audit enthalten sein, die dann von den Fachleuten geprüft werden.

Das bloße Vorhandensein solcher Anhänge im Bericht zeigt dem Management, dass die Fachleute engagiert sind.

Die nächste Abbildung präsentiert einen solchen typischen Bericht des internen Audits.

Die Folgen des Audits könnten sein:

  • Änderungen der EnPls,

  • Änderungen bei der Bereitstellung der benötigten und vorhandenen Ressourcen,

  • Änderungen bei unseren strategischen und operativen Energiezielen,

  • Andere Elemente des EnMS, die in Übereinstimmung die zum Prozess der ständigen Verbes-serung beitragen.

    Siehe auch Prozess Datenanalyse und Prozess Nichtkonformitäten.