Betriebliches Energiemanagements: Relevante Standards
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Betrieblicher Energiemanagement‑Rahmen
Betriebliches Energiemanagement in technisierten Großimmobilien umfasst organisatorische und technische Maßnahmen, um Energieeinsatz und Energieverbrauch systematisch zu erfassen, zu bewerten, zu steuern und kontinuierlich zu verbessern. In der Praxis schließt das sowohl Managementsysteme (Policy, Ziele, Rollen, Prozesse, Auditierbarkeit) als auch die Gebäudeebene (Messkonzepte, Monitoring, Gebäudeautomation, Betriebsoptimierung, Instandhaltung, Reporting) ein.
Rechtlich und normativ ist der Themenrahmen mehrschichtig: EU‑Vorgaben (z. B. zur Energieeffizienz) setzen Zielrichtungen und Mindestanforderungen, die in deutsches Recht umgesetzt werden; deutsche Gesetze wiederum verweisen teils explizit auf Normen (z. B. Energieaudits nach DIN EN 16247‑1 oder Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463). Dadurch werden Standards faktisch „verbindlich“, obwohl Normen an sich grundsätzlich freiwillig sind, solange sie nicht in Gesetzen, Verträgen oder behördlichen Auflagen in Bezug genommen werden.
Für Großimmobilien mit hoher Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) ist zusätzlich relevant, dass Energiemanagement zunehmend an digitale Mess‑ und Betriebsdaten gekoppelt ist (Energiemonitoring, interoperable Schnittstellen, Smart‑Meter‑/Gateway‑Fähigkeit). Diese Anforderungen entstehen sowohl aus Gebäude‑ und Energierecht als auch aus technischen Regelwerken und – im Schadensfall oft entscheidend – aus versicherungsnahen Schadenverhütungsstandards.
Betrieblicher Energiemanagement-Rahmen – Standards
- Rechtliche Anforderungen für Unternehmen und Betreiber
- Mess‑ und Verbrauchstransparenz in vermieteten Einheiten: HeizkostenV
- Normen und Standards für Managementsysteme, Audits und Wirtschaftlichkeit
- Technische Regelwerke für Gebäude‑Energiemanagement und Betrieb
- Nachweis-, Prüf- und Zertifizierungslandschaft
- Tabellarische Übersicht relevanter Gesetze, Normen, Standards und Richtlinien
EU‑Rahmen als Ausgangspunkt
Die EU‑Energieeffizienzrichtlinie (Neufassung) verlangt für Unternehmen ab bestimmten Verbrauchsschwellen entweder Energiemanagementsysteme (mit unabhängiger Zertifizierung) oder – wenn kein EnMS eingeführt wird – regelmäßige Energieaudits. Konkret: EnMS‑Pflicht bei durchschnittlich > 85 TJ/Jahr (über drei Jahre), Auditpflicht bei > 10 TJ/Jahr (wenn kein EnMS eingerichtet wird), mit Frist zur Verfügbarkeit eines EnMS spätestens bis 11. Oktober 2027.
Außerdem verankert die Richtlinie die Erwartung, dass Energieaudits und Energiemanagementsysteme einschlägige europäische oder internationale Normen berücksichtigen (u. a. EN ISO 50001 und EN 16247‑1).
Deutschland: Energieeffizienzgesetz und Energiedienstleistungsgesetz
Das deutsche Energieeffizienzgesetz (EnEfG) führt (in der Anwendungspraxis maßgeblich erläutert durch Behördenhinweise) eine Pflicht zur Einführung und zum Betrieb eines Energie‑ oder Umweltmanagementsystems ein, wenn der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch eines Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren > 7,5 GWh/Jahr beträgt; als Systeme werden insbesondere EnMS nach DIN EN ISO 50001 oder UMS nach EMAS adressiert.
Das EnEfG koppelt die Managementsystem‑Pflicht zusätzlich an eine Abdeckungsanforderung: Das vollständig eingerichtete Managementsystem muss mindestens 90 % des gesamten Endenergieverbrauchs des verpflichteten Unternehmens abdecken; die Abdeckung ist gegenüber der Zertifizierungsstelle abzustimmen und bei Kontrollen nachweisbar zu machen.
Wesentlich für Immobilienunternehmen oder Betreiber großer Standorte ist außerdem die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen ab > 2,5 GWh/Jahr (durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch über drei Jahre). Die Maßnahmenbasis kann aus Energieaudits nach DIN EN 16247‑1 oder aus einem EnMS/UMS stammen; die Pläne müssen vor Veröffentlichung durch unabhängige Dritte geprüft werden.
Parallel besteht nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL‑G) die Pflicht für Nicht‑KMU („große Unternehmen“), ein Energieaudit durchzuführen und dieses mindestens alle vier Jahre zu wiederholen; zusätzlich sind Nachweise elektronisch zu übermitteln und es drohen Bußgelder (im Behördenmerkblatt explizit bis zu 50.000 EUR) bei Verstößen.
Für die Vollzugspraxis sind Melde‑ und Kontrollmechanismen zentral: Die zuständige Behörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist u. a. auf die Online‑Energieauditerklärung (grundsätzlich binnen zwei Monaten nach Fertigstellung des Audits bzw. Feststellung einer Bagatellschwelle) hin und führt Stichprobenkontrollen durch.
Gebäudeebene: GEG‑Pflichten zu Monitoring, Gebäudeautomation und Inspektionen
Für große Nichtwohngebäude schreibt das Gebäudeenergiegesetz eine Pflicht zur Gebäudeautomation vor: Nichtwohngebäude mit Heizungs‑ oder kombinierten Raumheizungs‑/Lüftungsanlagen bzw. Klimaanlagen (jeweils) > 290 kW mussten bis zum 31. Dezember 2024 mit einem System für Gebäudeautomatisierung und ‑steuerung ausgerüstet werden.
In der Umsetzung präzisiert sich diese Pflicht als Monitoring‑/Energieüberwachungstechnik für zentrale gebäudetechnische Systeme und Hauptenergieträger. In der dena‑Einordnung sind u. a. Raumheizung, Raumkühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung, eingebaute Beleuchtung und auch Elektrizitätserzeugung am Gebäudestandort (z. B. PV) als vom Monitoring adressierte Systeme genannt. Das Gesetz lässt Spielräume (z. B. Messpunktanzahl, zeitliche Granularität), verweist aber in der Praxis auf Monitoring‑Empfehlungen und Richtlinien als Orientierung.
Betrieblich relevant ist der Kaskadeneffekt auf andere Betreiberpflichten: Die Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen (> 12 kW Kältebedarf) entfällt für Nichtwohngebäude, wenn sie mit Gebäudeautomation/Monitoring im Sinne der gesetzlichen Vorgaben ausgestattet sind; außerdem kennt § 74 GEG weitere gleichwertige Erfüllungsoptionen (z. B. bestimmte Energieleistungsverträge).
Mess‑ und Verbrauchstransparenz in vermieteten Einheiten: HeizkostenV
Für Betreiber bzw. Gebäudeeigentümer in Multi‑Tenant‑Konstellationen (insbesondere Wärme/Warmwasser) setzt die Heizkostenverordnung seit 2021/2022 inhaltlich starke Impulse in Richtung digitales Energiemonitoring: Neue Ausstattungen zur Verbrauchserfassung müssen fernablesbar sein; nicht fernablesbare Bestandsgeräte müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden (mit eng gefassten Härte‑/Unmöglichkeitsausnahmen).
Ab 1. Dezember 2022 dürfen nur noch fernablesbare Ausstattungen installiert werden, die sicher an ein Smart‑Meter‑Gateway nach Messstellenbetriebsgesetz angebunden werden können (unter Beachtung der in Schutzprofilen/Technischen Richtlinien des BSI niedergelegten Anforderungen). Zusätzlich fordert die Verordnung Interoperabilität zwischen Herstellern.
Sind fernablesbare Geräte installiert, besteht eine Pflicht zur unterjährigen (monatlichen) Verbrauchsinformation seit 1. Januar 2022; der Mindestinhalt umfasst u. a. den Monatsverbrauch in kWh und Vergleichswerte (Vormonat/Vorjahr/Durchschnittsnutzer).
Strom/Gas‑Messwesen: Messstellenbetriebsgesetz und Smart‑Meter‑Rollout
Für das Energiemanagement von Großimmobilien ist der Smart‑Meter‑Rollout ein struktureller Datenlieferant (Lastgänge, Transparenz, perspektivisch Flexibilitäts‑/Steuerungslogiken). Das Messstellenbetriebsgesetz normiert Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme (iMSys) inklusive Datenschutz/Datensicherheit und verweist dabei auf Schutzprofile und Technische Richtlinien des BSI (Stand der Technik).
Die Verbraucher‑/Betreibersicht und Einbau‑Fallgruppen werden u. a. von der Bundesnetzagentur zusammengefasst: Haushalte mit Jahresstromverbrauch > 6.000 kWh sollen iMSys erhalten; außerdem sind iMSys bei RLM‑Messung sowie bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe/Wallbox nach § 14a EnWG) und bei Erzeugungsanlagen > 7 kW vorgesehen.
Managementsystem‑Kern: ISO 50001 und „50000er‑Familie“
Die Norm DIN EN ISO 50001 definiert den systematischen Rahmen für Energiemanagement in Organisationen mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung; sie wird in Deutschland als zentrale Referenznorm für EnMS genutzt (u. a. in gesetzlichem Kontext).
Zur praktischen Einführung und Reifegrad‑Umsetzung existieren ergänzende Leitlinien: ISO 50004 als Umsetzungs‑/Verbesserungsleitfaden für ISO‑50001‑EnMS sowie ISO 50005 für eine phasenweise Einführung (besonders für Organisationen mit begrenzten Ressourcen, aber auch für große Organisationen in Rollout‑Logiken).
Für Kennzahlen‑ und Baseline‑Systematik (EnPI/EnB) wurde ISO 50006 in neuer deutscher Ausgabe 2025 veröffentlicht; die Norm liefert methodische Leitlinien für die Bewertung der energiebezogenen Leistung mit Kennzahlen und energetischen Ausgangsbasen.
Für Messung und Verifizierung von Verbesserungen adressiert DIN ISO 50015 allgemeine Grundsätze und Leitlinien des M&V‑Prozesses; ISO 50047 ergänzt dies mit Verfahren zur Bestimmung von Energieeinsparungen in Organisationen.
Energieaudits: DIN EN 16247 und ISO 50002
Energieaudits nach deutschem Pflichtkontext müssen die Anforderungen der DIN EN 16247‑1 erfüllen (allgemeine Anforderungen); die Normenfamilie wird durch Teile für Gebäude, Prozesse, Transport sowie Kompetenzanforderungen an Auditoren ergänzt und bildet damit den „Audit‑Baukasten“ für heterogene Liegenschafts‑ und Anlagenwelten.
ISO 50002 ist als internationaler Audit‑Leitfaden verbreitet und wird häufig als Ergänzung/Vertiefung zur Auditmethodik genutzt (insbesondere dort, wo Organisationen im ISO‑50001‑Umfeld auditieren oder harmonisieren).
Wirtschaftlichkeitsbewertung und Messkonzepte als „Querschnittsstandards“
Für Investitionsentscheidungen und Umsetzungspläne im EnEfG‑Kontext ist DIN EN 17463 (ValERI) maßgeblich: Sie standardisiert die wirtschaftliche Bewertung energiebezogener Investitionen und wird in Deutschland explizit im EnEfG‑Vollzug adressiert.
Für die Gestaltung des Energie‑Mess‑ und Überwachungssystems (Messkonzept, Datenpunkte, Einflussfaktoren, Analysesystematik) beschreibt DIN EN 17267 Anforderungen und Grundsätze eines Energie‑Mess‑ und Monitoringplans zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung.
Ergänzend existieren Normen für Benchmarking‑Methodik (DIN EN 16231) sowie für Energieeffizienz‑Dienstleistungen (DIN EN 15900), die insbesondere im Contracting‑/Dienstleistungs‑Setting (Ausschreibung, Leistungsbeschreibung, Qualitätssicherung) relevant werden können.
Gebäudeautomation, Monitoring, Interoperabilität
Für große Nichtwohngebäude ist Gebäudeautomation nicht nur ein Effizienzwerkzeug, sondern inzwischen in Teilen eine Betreiberpflicht. Die dena‑Auslegung betont dabei u. a. Interoperabilität (zugängliche, frei konfigurierbare Schnittstellen; herstellerunabhängige Weiterverarbeitung) sowie den Nutzen von Betriebsdaten zur schnellen Fehlererkennung und Betriebszeiten‑Optimierung.
Als normativer Rahmen zur Bewertung der energieeffizienzrelevanten Funktionen von Gebäudeautomation und technischem Gebäudemanagement ist DIN EN ISO 52120‑1 (aktuelle Ausgabe 2025) einschlägig; sie strukturiert Funktionslisten und legt Verfahren zur Bewertung des Beitrags von BACS/TBM zur Gebäudeenergieeffizienz fest.
Im deutschsprachigen Betriebskontext prägt die Richtlinienarbeit des VDI","german engineering association"] wesentliche Praxisstandards: VDI 3814 (Gebäudeautomation) adressiert Gebäudeautomation als zentrales Werkzeug für energieeffizienten und sicheren Gebäudebetrieb und stellt Bezüge zu EPBD/Normen her; VDI 3810 liefert Empfehlungen für den nachhaltigen, bestimmungsgemäßen Betrieb und die Betreiberpflichten im TGA‑Betrieb.
Im öffentlichen Gebäudesektor (und als Referenz auch für viele private Großimmobilienprojekte) sind die AMEV‑Empfehlungen relevant: Die Empfehlung „Gebäudeautomation“ des Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)","public building services germany"] gibt Hinweise für Planung, Ausführung und Betrieb von Gebäudeautomation.
Im Kontext der GEG‑Pflichten wird außerdem explizit auf Monitoring‑Leitlinien und technische Monitoring‑Richtlinien verwiesen (u. a. als Orientierung zur Ausgestaltung von Monitoring‑Konzepten und Prüfgrößen).
Kommunikationsstandards, Protokolle und IT‑Sicherheit
Für interoperable Gebäudeautomation ist die ISO‑16484‑Reihe (Gebäudeautomation, inkl. BACnet‑Kommunikation) ein zentraler technischer Referenzrahmen; DIN EN ISO 16484‑5 normiert Datenkommunikationsdienste und ‑protokolle für HLKK‑ und sonstige Gebäudeanlagen und erleichtert damit standardisierte digitale Steuer‑/Leittechnik.
Da Energiemanagement in großen Immobilien stark digitalisiert ist, wird IT‑Sicherheit zu einem „technischen Standardthema“: Das IT‑Grundschutz‑Modul INF.14 „Gebäudeautomation“ des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)","cybersecurity agency germany"] ordnet Gebäudeautomation als schützenswerte Infrastruktur ein und referenziert u. a. die DIN EN ISO 16484‑Reihe als Begriffsbasis.
Energiemessung in der Elektro‑ und Rechenzentrumsinfrastruktur
Für die elektrische Anlage selbst existiert mit DIN VDE 0100‑801 (Umsetzung IEC 60364‑8‑1) ein Normenrahmen, der Anforderungen/Empfehlungen zur energieeffizienten Planung und Errichtung von Niederspannungsanlagen formuliert (inklusive methodischer Priorisierung von Maßnahmen). In technisierten Großimmobilien kann diese Norm als Brücke zwischen Elektroplanung, Messkonzept und Energieeffizienzanforderungen dienen.
Für Rechenzentren (häufig Bestandteil technisierter Großimmobilienportfolios) ist DIN EN 50600‑2‑2 (Stromversorgung und Stromverteilung) ein etabliertes Regelwerk „Stand der Technik“‑naher Auslegung und wird in Verträgen häufig als Leistungsmaßstab herangezogen, obwohl es nicht allgemein gesetzlich verbindlich ist.
Nachweis-, Prüf- und Zertifizierungslandschaft
Die EnEfG‑Pflichten sind nicht nur „Einführungspflichten“, sondern Nachweis‑/Kontrollregime: Für ein vollständig eingerichtetes EnMS nach DIN EN ISO 50001 ist als Nachweis ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorgesehen; für EMAS ist eine gültige Eintragung/Verlängerung im Register maßgeblich.
Für Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG werden Mindestinhalte und Prüfschwerpunkte beschrieben (u. a. korrekte Anwendung der Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463, Vollständigkeit wirtschaftlicher Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Zeitrahmen, Investitionsvolumen). Die Prüfung erfolgt durch unabhängige Dritte (z. B. Zertifizierer/Umweltgutachter/Energieauditoren), und die Behörde kann Stichprobenprüfungen vorsehen.
Für die energieauditpflichtige Seite (EDL‑G) ist die Qualifikation/Unabhängigkeit der auditorischen Person normativ und behördlich konkretisiert: Nach BAFA‑Vorgaben müssen Energieauditoren seit der Novelle 2019 registriert und freigegeben sein; außerdem werden Anforderungen an Objektivität/Unabhängigkeit adressiert (u. a. Neutralität, Vermeidung von Provisionsinteressen).
Für die Auditierung/Zertifizierung von Energiemanagementsystemen ist ISO 50003 als Anforderungsnorm für Zertifizierungsstellen einschlägig; in Deutschland wird die Umstellung/Anwendung u. a. durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)","national accreditation body germany"] mit Anleitungen für akkreditierte Zertifizierungsstellen begleitet.
Versicherungstechnische Standards und Schadenverhütung im Energieumfeld
In Großimmobilien wird Energiemanagement regelmäßig mit eigenen Energieerzeugern, Speichern und E‑Mobilitätsinfrastruktur verbunden. Dadurch entstehen zusätzliche Schadenrisiken (Sachschaden, Betriebsunterbrechung, Haftung), die Versicherer häufig über konkrete Schadenverhütungsstandards adressieren.
Für PV‑Anlagen ist VdS 3145 (überarbeitet 2025) ein zentraler versicherungsnaher Leitfaden zur Auswahl, Planung, Errichtung und zum Betrieb netzgekoppelter PV‑Anlagen aus Sicht der Schadenverhütung.
Für Lithium‑Batterien (relevant u. a. für Speicher, USV‑Systeme, E‑Mobilität und Geräteparks) liefert VdS 3103 eine strukturierte Hilfestellung zur Schadensverhütung; auch Unfallversicherungsträger verweisen im Kontext „sichere Lagerung“ auf dieses Merkblatt.
Für Ladeinfrastruktur adressiert VdS 3471 Planer‑/Betreiberhinweise zu Ladebetriebsarten, Umgebungen und sicherem Betrieb; die Zielgruppe schließt ausdrücklich Betreiber der Infrastruktur ein.
Zu beachten ist, dass solche VdS‑Standards zwar regelmäßig nicht kraft Gesetzes gelten, aber über Versicherungsverträge, Betreiberpflichten‑Argumentationen (Stand der Technik/anerkannte Regeln der Technik) und Schadenregulierungspraxis faktisch hochwirksam werden können – insbesondere bei PV‑Dachanlagen, Speichern und elektrischer Infrastruktur in Bestandsgebäuden.
Tabellarische Übersicht relevanter Gesetze, Normen, Standards und Richtlinien
Die folgende Übersicht ist auf „betriebliches Energiemanagement“ in technisierten Großimmobilien fokussiert (Organisation + Gebäudeportfolio + gebäudetechnische Systeme). Spezifische Produkt‑/Anlagennormen (z. B. für einzelne Kältemaschinenmodelle, Zählerbauarten, Komponentenprüfnormen) sind in der Praxis zusätzlich relevant, würden den Rahmen einer handhabbaren Gesamtschau jedoch sprengen.
| Kategorie | Regelwerk / Standard | Geltungsbereich (Energiemanagement‑Bezug) | Verbindlichkeit in Deutschland | Kernaussagen / typische Betreiberpflichten in Großimmobilien | Typische Nachweise / Outputs | Hauptquellen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EU‑Recht | Richtlinie (EU) 2023/1791 (Energieeffizienz, Neufassung) | Rahmen für Energiemanagementsysteme und Energieaudits; Vorgaben zu Verbrauchsschwellen und Mindestanforderungen | Umzusetzen in nationales Recht; wirkt indirekt über deutsche Umsetzung | EnMS‑Pflicht für Unternehmen > 85 TJ/Jahr (Ø 3 Jahre), sonst Auditpflicht > 10 TJ/Jahr; EnMS bis spätestens 11.10.2027; Bezug auf EN ISO 50001/EN 16247‑1 als relevante Normen. | Zertifizierte EnMS bzw. Auditberichte; Fristenmanagement; Compliance‑Dokumentation | |
| Deutsches Bundesrecht | EnEfG (Energieeffizienzgesetz) – Pflichten ab 7,5 GWh/a | Unternehmensweite Energiemanagement‑/Umweltmanagementpflicht ab hohem Gesamtendenergieverbrauch | Gesetzlich verpflichtend bei Schwellenüberschreitung | EnMS nach DIN EN ISO 50001 oder UMS nach EMAS bei Ø > 7,5 GWh/a (3 Jahre); Abdeckung mindestens 90 % Endenergieverbrauch; Fristen (für frühe Statusfälle: EnMS/UMS bis 18.07.2025). | ISO‑50001‑Zertifikat bzw. EMAS‑Registereintrag; Abdeckungs‑/Standortliste; interne Energiepolitik, Ziele, EnPIs | |
| Deutsches Bundesrecht | EnEfG – Umsetzungspläne ab 2,5 GWh/a | Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen (Gebäude, Anlagen, Prozesse) | Gesetzlich verpflichtend bei Schwellenüberschreitung | Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen ab Ø > 2,5 GWh/a; Maßnahmen aus Audit/EnMS/UMS; Prüfung durch unabhängige Dritte; Fokus auf ValERI‑konforme Wirtschaftlichkeit. | Umsetzungsplan (Inhalte: Maßnahmen, Invest, Zeit, Verantwortlichkeiten, Fortschritt); Prüfbestätigung; Veröffentlichung | |
| Deutsches Bundesrecht | EnEfG – Abwärme/Plattformhinweise | Abwärmepotenziale als Teil von Managementsystem‑Identifikation und ggf. Datenmeldung | Gesetzlich (in Teilpflichten), konkretisiert durch Vollzug | Hinweise, dass Informationen zu Abwärmepotentialen ggf. an die Plattform für Abwärme zu übermitteln sind. | Abwärme‑Daten/Reports; Schnittstellen zu Energiemanagement‑/Betriebsdaten | |
| Deutsches Bundesrecht | EDL‑G – Energieauditpflicht | Regelmäßige Energieaudits für Nicht‑KMU; Gebäudebestand ist audittypisch ein wesentlicher Scope | Gesetzlich verpflichtend für Nicht‑KMU | Auditpflicht für Nicht‑KMU; Wiederholung mindestens alle 4 Jahre; elektronische Nachweisübermittlung; BAFA‑Stichproben; Bußgeldrahmen bis 50.000 EUR (im Merkblatt). | Auditbericht (DIN EN 16247‑1‑konform); Meldedaten; Audit‑Dokumentation | |
| Behördenvollzug | BAFA‑Online‑Energieauditerklärung | Meldepflicht/Prozesspflicht im EDL‑G‑Vollzug | De‑facto verpflichtender Vollzugsschritt (bei Auditpflicht) | Online‑Energieauditerklärung grundsätzlich spätestens 2 Monate nach Fertigstellung des Audits (Ausnahmen u. a. bei ISO 50001/EMAS). | Online‑Erklärung; Nachweisunterlagen für Stichproben | |
| Behördenanforderung | BAFA – Registrierung/Unabhängigkeit von Energieauditoren | Qualitätssicherung der Auditdurchführung | Praktisch verpflichtend (Zulassung/Freigabe) | Seit 26.11.2019 müssen Personen, die Energieaudits durchführen wollen, beim BAFA registriert und freigegeben sein; Anforderungen an Unabhängigkeit/Neutralität. | BAFA‑Registrierung; Qualifikationsnachweise; Fortbildungsnachweise | |
| Gebäuderecht | GEG § 71a – verpflichtende Gebäudeautomation | Monitoring + Gebäudeautomation für große Nichtwohngebäude | Gesetzlich verpflichtend (Schwellen/Fälligkeit) | Nichtwohngebäude > 290 kW: Pflicht zur Gebäudeautomation bis 31.12.2024; Monitoring zentraler Systeme und Hauptenergieträger; Interoperabilitätsanforderungen (Schnittstellen). | Nachweis über System/Projektunterlagen; Monitoring‑Konzept; Datenpunkt‑/Schnittstellenkonzept | |
| Gebäudebetrieb | GEG §§ 74–78 – energetische Inspektion Klimaanlagen | Betreiberpflicht zu energetischen Inspektionen | Gesetzlich verpflichtend, aber mit Ausnahmen | Inspektionspflicht für eingebaute Klimaanlagen/ kombinierte Klima‑/Lüftungsanlagen > 12 kW; Pflicht kann in Nichtwohngebäuden entfallen bei Gebäudeautomation/Monitoring oder bei gleichwertigen Ansätzen (z. B. Energieleistungsvertrag). | Inspektionsberichte (wenn pflichtig); Nachweis Monitoring/Automation; Vertrags‑/Energieeffizienznachweise | |
| Betriebskosten/Transparenz | HeizkostenV § 5 – fernablesbare Verbrauchserfassung | Submetering Wärme/Warmwasser; Datenbasis für Energiemonitoring in Mietstrukturen | Gesetzlich verpflichtend | Neue Geräte seit 1.12.2021 fernablesbar; nicht fernablesbare Bestandsgeräte bis 31.12.2026 nachrüsten/tauschen; seit 1.12.2022 nur noch SMGW‑anbindbare Geräte; Interoperabilitätspflichten. | Gerätedokumentation; Austausch‑/Nachrüstnachweise; Interoperabilitäts-/Schlüsselmaterial‑Management | |
| Betriebskosten/Transparenz | HeizkostenV § 6a – unterjährige Verbrauchsinformation | Monatliche Verbrauchsinformationen als Verhaltens‑/Effizienzinstrument | Gesetzlich verpflichtend (bei fernablesbaren Geräten) | Monatliche Information seit 1.1.2022; Mindestinhalt u. a. kWh‑Wert und Vergleichswerte; zusätzliche Infos in Abrechnungen (u. a. Energieträgermix/Emissionen bei Fernwärme). | UVI‑Reports (monatlich); Abrechnungs‑Info‑Pakete; Datenaufbereitung (kWh‑Umrechnung) | |
| Energierecht/Digitalisierung | MsbG – Mindestanforderungen iMSys/SMGW | Datenkommunikation, Visualisierung, Datenschutz; Grundlage für netzdienliche Steuerung | Gesetzlich verpflichtend in definierten Einbaufällen | Anforderungen an iMSys inkl. Visualisierung historischer Werte, sichere Kommunikation; Stand‑der‑Technik‑Vermutung bei Einhaltung BSI‑Schutzprofile/TR; Prozesse zur datenschutzgerechten Übertragung. | Gerätezertifikate/BSI‑Konformität; Messdatenprozesse; Rollen (SMGW‑Admin) | |
| Energierecht/Vollzug | BNetzA – Einbau‑Fallgruppen & Schwellen (iMSys) | Orientierung für Betreiber (Rollout‑Pflichten/Optionen) | Vollzugs-/Informationsquelle (kein Gesetz, aber praxisprägend) | > 6.000 kWh: iMSys „zukünftig“; RLM/flexible Verbraucher/EE‑Anlagen: iMSys‑Fallgruppen; Hinweis auf dynamische Tarife ab 2025 und Messdaten‑Nutzen. | Rollout‑Planung; Datenstrategie; Vertrags-/Tarifoptionen (z. B. dynamisch) | |
| Managementsystemnorm | DIN EN ISO 50001:2018 | Aufbau/Anforderungen Energiemanagementsystem | Norm; faktisch verpflichtend, wenn als Erfüllungsweg gewählt (EnEfG/Vertrag) | Systematischer Rahmen zur kontinuierlichen Verbesserung energiebezogener Leistung; Organisations‑Scope, Prozesse, PDCA‑Logik. | Zertifizierbares EnMS; Energiepolitik; Ziele/EnPI; Management Review | |
| Zertifizierungsnorm | DIN ISO 50003:2022 | Anforderungen an Stellen, die EnMS auditieren & zertifizieren | Norm; relevant für Zertifizierungsstellen/Auditscope | Definiert Anforderungen an Auditierung/Zertifizierung von EnMS; wirkt über Akkreditierung und Auditpraxis. | Akkreditierte Zertifizierer; auditierbarer Zertifizierungsumfang | |
| Leitfadennorm | DIN ISO 50004:2021 | Guidance zur Einführung/Aufrechterhaltung/Verbesserung ISO‑50001‑EnMS | Norm (Leitlinie) | Praxisleitfaden für den Aufbau eines ISO‑50001‑konformen Systems und kontinuierliche Verbesserung. | Implementierungs‑Roadmap; Prozessdesign; Rollen/Kompetenzen | |
| Leitfadennorm | DIN EN ISO 50005:2022 | Phasenweise Einführung eines EnMS | Norm (Leitlinie) | Phasenmodell mit Kernelementen/Levels, um EnMS schrittweise aufzubauen; erleichtert Rollout in Organisationen. | Reifegrad‑Planung; Level‑Nachweise; Übergang zu ISO 50001 | |
| Leitfadennorm | DIN ISO 50006:2025 | EnPI/EnB‑Methodik | Norm (Leitlinie) | Bewertung energiebezogener Leistung mit Kennzahlen/Baselines; methodische Harmonisierung mit ISO 50001‑Kontext. | Kennzahlensystem; Normalisierung/Baselines; Performance‑Reporting | |
| Leitfadennorm | DIN ISO 50015:2018 | Messung & Verifizierung (M&V) | Norm (Leitlinie) | Grundsätze/Leitlinien zur Messung und Verifizierung energiebezogener Leistung; unterstützt belastbare Nachweise. | M&V‑Plan; Verifikationsberichte; Audit‑Evidenz | |
| Leitfadennorm | ISO 50047:2016 | Bestimmung von Energieeinsparungen | Norm (Leitlinie) | Methoden zur Ermittlung/Bestimmung von Energieeinsparungen in Organisationen. | Einsparnachweise; Projekt‑/Maßnahmenbewertung | |
| Auditnorm | DIN EN 16247‑1 ff. | Anforderungen an Energieaudits (allg./Gebäude/Prozesse/Transport/Kompetenz) | Norm; faktisch verbindlich im EDL‑G‑Auditkontext | Qualitätsanforderungen, Methodik, Ergebnisdarstellung; Teil 2 spezifisch für Gebäude. | Auditberichte; Maßnahmenlisten; Datenerhebung/Analyse | |
| Investitionsnorm | DIN EN 17463 (ValERI) | Wirtschaftlichkeitsbewertung energiebezogener Investitionen | Norm; gesetzlich referenziert (EnEfG‑Praxis) | Standardisierte Berechnungsmethoden zur Bewertung wirtschaftlicher Maßnahmen; zentral für Umsetzungspläne/Prüfung. | Wirtschaftlichkeitsrechnungen; Kapitalwert‑/Szenariodokumentation | |
| Messkonzeptnorm | DIN EN 17267 | Energy measurement & monitoring plan | Norm | Anforderungen/Grundsätze für einen Energie‑Mess‑ und Monitoringplan zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung. | Messkonzept; Datenpunkt-/Zählkonzept; Einflussfaktoren | |
| Benchmarkingnorm | DIN EN 16231 | Energieeffizienz‑Benchmarking‑Methodik | Norm | Methodik zur Erhebung relevanter Daten/Indikatoren für Energieverbrauch; Unterstützung für Performance‑Vergleiche. | Benchmarking‑Setups; Kennzahlensysteme; Vergleichsberichte | |
| Dienstleistungsnorm | DIN EN 15900 | Energieeffizienz‑Dienstleistungen – Definitionen/Anforderungen | Norm | Begriffe und Mindestanforderungen für Energieeffizienz‑Dienstleistungen (Analyse, Implementierung, Verifizierung). | Leistungsbeschreibungen; Qualitätsanforderungen in Verträgen | |
| Gebäudeautomationsnorm | DIN EN ISO 52120‑1:2025 | Funktionen BACS/TBM und Bewertungsverfahren | Norm | Strukturierte Funktionsliste; Verfahren zur Festlegung von Mindestanforderungen; Abschätzung/Bewertung Energieeffekte. | Funktionskatalog; GA‑Mindestanforderungen; Bewertungsberichte | |
| Kommunikationsnorm | DIN EN ISO 16484‑5 | BACnet/Kommunikation für HLKK‑und Gebäudeanlagen | Norm | Standardisierte Datenkommunikation zwischen GA‑Komponenten; Grundlage für herstellerneutrale Integration. | GA‑Schnittstellenkonzept; Konformitäts-/Interoperabilitätskonzepte | |
| VDI‑Richtlinie | VDI 3814 (Gebäudeautomation) | GA‑Planung, Betrieb, Energiemonitoring‑Bezug | Richtlinie (Stand der Technik in Praxis/Verträgen) | Energieeffizienter und sicherer Betrieb durch GA; Bezüge zu EPBD/Normen; Anforderungen u. a. zu Energiemonitoring (blattbezogen). | GA‑Lastenhefte; Funktionslisten; Betriebs-/Wartungskonzepte | |
| VDI‑Richtlinie | VDI 3810 (Betreiben/Instandhalten TGA) | Betreiberorganisation, Betriebssicherheit, Nachhaltigkeit | Richtlinie | Empfehlungen für den nachhaltigen, bedarfsgerechten Betrieb der TGA; Voraussetzungen zur Wahrnehmung von Betreiberpflichten. | Betreiberorganisation; Dokumentation; Betriebs-/Instandhaltungsprozesse | |
| Öffentliche Empfehlung | AMEV „Gebäudeautomation“ (2023) | Planen/Ausführen/Betrieb GA (öffentliche Gebäude) | Empfehlung; häufig als Referenz genutzt | Strukturiert GA‑Anforderungen und Betriebsaspekte; Referenzrahmen für technische Monitoring‑/GA‑Schnittstellenpraxis. | AMEV‑konformes Monitoring/GA‑Konzept; Funktions-/Schnittstellendokumente | |
| IT‑Sicherheitsstandard | BSI IT‑Grundschutz INF.14 „Gebäudeautomation“ | Cybersecurity‑Baseline für GA/GLT | De‑facto Standard (v. a. bei KRITIS/hoher Schutzbedarf/IT‑Governance) | Schutzbedarfsermittlung, Maßnahmenkataloge; Bezug auf GA‑Normen (u. a. DIN EN ISO 16484‑2). | IT‑Sicherheitskonzept GA; Risiko‑/Maßnahmenkatalog; Audit‑Evidenz | |
| Elektrotechnische Norm | DIN VDE 0100‑801 | Energieeffizienz in Niederspannungsanlagen | Norm; technisch häufig als Maßstab genutzt | Anforderungen/Empfehlungen zur energieeffizienten elektrischen Anlage; Optimierung des Stromverbrauchs im Anlagenkonzept. | Energieeffiziente Elektroplanung; Maßnahmenpriorisierung; Dokumentation | |
| Rechenzentrumsnorm | DIN EN 50600‑2‑2 | Stromversorgung/Stromverteilung im Rechenzentrum | Norm; oft vertraglich/technisch verbindlich | Funktionale Anforderungen an Stromversorgung und Verteilung; Verfügbarkeits-/Redundanzkonzepte. | RZ‑Energie-/Versorgungskonzepte; Nachweise in Planung/Betrieb | |
| Versicherung/Schadenverhütung | VdS 3145:2025 (PV) | PV‑Anlagen in/im Gebäudeportfolio | Versicherungsnaher Standard; oft vertraglich eingefordert | Hinweise zur Schadenverhütung zur Auswahl/Planung/Errichtung/Betrieb netzgekoppelter PV‑Anlagen. | PV‑Dokumentation, Prüf‑/Wartungskonzepte, Betreiberregeln | |
| Versicherung/Schadenverhütung | VdS 3103 (Lithium‑Batterien) | Speicher/USV/E‑Mobilität (Batterierisiken) | Versicherungsnaher Standard | Hilfestellung zur Schadensverhütung (Thermal runaway‑Risiken, Handhabung/Lagerung nach Kategorien). | Lager‑/Betriebskonzepte; Schutzmaßnahmen; Unterweisungen | |
| Versicherung/Schadenverhütung | VdS 3471 (Ladestationen) | Ladeinfrastruktur in/bei Immobilien | Versicherungsnaher Standard | Hinweise und Überblick zu Ladebetriebsarten und sicheren Umgebungen; Zielgruppe u. a. Betreiber. | Betreiberregeln; Standort‑/Betriebskonzepte; Abstimmung mit Versicherern | |
| Institutionen/Normentechnik | Europäische Union / ISO / DIN | Normsetzung, Veröffentlichung, Referenzierung | Indirekt verbindlich über Gesetze/Verträge/Behördenpraxis | Normen werden häufig über Gesetzesverweise (z. B. EnEfG/EDL‑G‑Vollzug) oder Verträge zu verbindlichen Leistungsmaßstäben. | Normenlisten, normative Referenzen in Policies/Verträgen; Compliance‑Mapping | |
| Institution/Branchenpraxis | Deutsche Energie-Agentur (dena) / Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) | Interpretationshilfen, Praxisdossiers, Umsetzungshilfen (GEG‑Monitoring) | Keine Rechtsnorm, aber praxisprägend | Praxisdossiers konkretisieren häufig Umsetzungsspielräume, Schnittstellen und Nachweislogiken (z. B. Interoperabilität, Monitoring‑Inhalte, Entfall anderer Pflichten). | Dossiers/Leitfäden als Projekt‑/Betriebsreferenz; Nachweisbelege im FM | |
| Versicherungslandschaft | VdS Schadenverhütung GmbH / Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) | Schadenverhütung/Versicherungsanforderungen | Faktisch wirksam über Policen / Obliegenheiten | VdS‑Publikationen sind als „Publikationen der deutschen Versicherer“ verbreitet und werden häufig als Maßstab im Risiko‑/Schadenmanagement herangezogen. | Einhaltung/Abweichungsmanagement; versichererseitige Audit‑/Begehungsunterlagen |
