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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Neuer Standort: Betriebskonzept systematisch entwickeln

Facility Management: Energiemanagement » Konzept » Erstellung eines Betriebskonzepts für einen neuen Standort

Neuer Standort: integriertes Energiemanagement

Neuer Standort: integriertes Energiemanagement

Die Inbetriebnahme eines neuen Industriestandorts erfordert ein systematisch entwickeltes Betriebskonzept, um einen effizienten, rechtskonformen und nachhaltigen Gebäudebetrieb sicherzustellen. Insbesondere im industriellen Umfeld in Deutschland stehen Facility Manager vor der Herausforderung, von Anfang an alle relevanten Faktoren – von gesetzlichen Anforderungen über technische Gebäudeausrüstung bis hin zu Nachhaltigkeitszielen – in einem ganzheitlichen Konzept zu vereinen. Ein solches Betriebskonzept definiert die zielgerichtete und wirksame Nutzung und Bewirtschaftung der Gebäude und Anlagen und umfasst sämtliche relevanten Bereiche des Facility Managements: Technisches Gebäudemanagement, Infrastrukturservices (Reinigung, Sicherheit, Empfang, etc.), Flächen- und Produktionssupport sowie ein integriertes Energiemanagement.

Energiemanagement nimmt dabei eine zentrale Rolle ein, da Unternehmen durch aktives Energiemanagement ihre Verbräuche transparent machen, Optimierungspotenziale identifizieren und sowohl Kosten als auch CO₂-Emissionen senken können. Gesetzliche Klimaschutzziele – etwa die Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 – sowie steigende Energiekosten erhöhen den Handlungsdruck auf Betreiber, Gebäude energieeffizient zu planen und zu betreiben.

Regulatorischer und normativer Rahmen in Deutschland

Ein tragfähiges Betriebskonzept muss alle einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Normen berücksichtigen, die für Planung und Betrieb von Industrieimmobilien in Deutschland gelten. Zentrales Regelwerk im Energiebereich ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das energetische Mindeststandards für Neubauten und Bestandsgebäude vorschreibt – etwa Wärmedämmung, Anlageneffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für Industrie- und Gewerbebauten definiert das GEG u.a. Anforderungen an die Dämmung und an regelmäßige energetische Inspektionen von Klima- und Lüftungsanlagen ab 12 kW Kälteleistung (GEG §§74–78). Die GEFMA-Richtlinie 124-5 gibt hierfür praxisnahe Empfehlungen, wie Betreiber und Inspektoren diese Inspektionspflicht effizient umsetzen können.

Noch relativ neu ist das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG, in Kraft seit Ende 2023), das übergeordnete Effizienzziele festschreibt und große Energieverbraucher zu konkreten Maßnahmen verpflichtet. Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch >7,5 GWh/Jahr müssen künftig ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS) einführen, das mindestens 90 % des gesamten Energieverbrauchs des Unternehmens abdeckt. Zudem sind Umsetzungspläne für Endenergie-Einsparmaßnahmen zu erstellen, deren Inhalte sich an bewährten Normen wie ISO 50001, EMAS und DIN EN 16247-1 (Energieaudits) orientieren. Auch für kleinere Unternehmen (ab 2,5 GWh) gelten abgestufte Pflichten, etwa zur Abwärmenutzung; Nicht-Beachtung des EnEfG kann mit Bußgeldern bis 100.000 € geahndet werden. Diese Vorgaben unterstreichen die Notwendigkeit, Energiemanagement frühzeitig in die Betriebsplanung zu integrieren, um Compliance sicherzustellen.

Neben gesetzlichen Vorgaben existieren wichtige Normen und Richtlinien. Die europäische Normenreihe DIN EN 15221 (Facility Management) liefert ein einheitliches Fachvokabular sowie methodische Leitlinien für das FM-Managementsystem. Sie umfasst insgesamt 7 Teile – von Begriffsdefinitionen (Teil 1) über Leitfäden zur FM-Vergabe (Teil 2) und Qualitätsmanagement im FM (Teil 3) bis hin zu Prozessbeschreibungen (Teil 5) sowie Flächenmessung (Teil 6) und Leistungs-Benchmarking (Teil 7). Diese Normen propagieren einen prozessorientierten, PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) im FM und bilden die Grundlage, um FM-Prozesse systematisch zu planen, zu steuern und zu verbessern. Ergänzend greifen viele deutsche Unternehmen auf zertifizierte Managementsysteme zurück – etwa ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt) und ISO 50001 (Energie) –, die im Facility Management integriert angewendet werden, um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und Rechtskonformität sicherzustellen.

Branchenspezifische Richtlinien der GEFMA (Deutscher Verband für Facility Management) bieten weitere Orientierung. So schafft die neue GEFMA-Richtlinie 114 “Konzepte im Lebenszyklus des FM” ein gemeinsames Verständnis verschiedener FM-Konzepte (Betriebskonzept, Sicherheitskonzept, Reinigungskonzept, Energiekonzept etc.), definiert deren Inhalte und Verantwortlichkeiten und ordnet sie den Phasen des Gebäudelebenszyklus zu. Für das Energiemanagement explizit relevant ist die GEFMA-Richtlinie 190 zur Betreiberverantwortung, die Unternehmen dabei unterstützt, rechtssichere Betreiberkonzepte (Compliance) aufzubauen. Betreiberverantwortung bedeutet, dass Eigentümer und Betreiber sämtliche technischen Anlagen eines Gebäudes ordnungsgemäß betreiben, warten und prüfen müssen, um die Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen – eine Pflicht, die sich z.B. aus §§ 836–838 BGB ableitet. Verstöße können im Schadensfall zu Haftungsansprüchen führen, weshalb ein formalisiertes Betreiberkonzept mit klaren Zuständigkeiten unerlässlich ist. Passend dazu adressiert GEFMA-Richtlinie 330 Fragen der Haftung und Versicherung im FM und hilft, Risiken angemessen abzusichern. Weitere einschlägige Richtlinien sind z.B. GEFMA 160 (Nachhaltigkeit im FM, als Basis für Nachhaltigkeitskonzepte), GEFMA 424/444 (CAFM-Daten und -Schnittstellen) und GEFMA 116 (planungs- und baubegleitendes FM, siehe Abschnitt Interdisziplinäre Integration).

In Summe bildet dieser regulatorisch-normative Rahmen den „Leitplanken-Katalog“ für die Entwicklung des Betriebskonzepts. Ein strukturierter Abgleich aller Anforderungen (Gesetze, Normen, Richtlinien) zu Projektbeginn stellt sicher, dass das Konzept compliance-gerecht ist. Beispielsweise empfiehlt GEFMA, Checklisten einzusetzen, um vor Einführung eines Energiemanagements Punkte wie unternehmensübergreifende Energiepolitik, Management-Support, Verantwortlichenbenennung etc. zu prüfen. Auf diese Weise wird das Betriebskonzept zugleich rechtskonform und best-practice-orientiert ausgelegt.

Phasen der Konzeptentwicklung: Von der Bedarfsanalyse zur Betriebsaufnahme

Die Erstellung eines Betriebskonzepts für einen neuen Standort erfolgt idealerweise in klar definierten Phasen, die den Lebenszyklus von der Planung bis zum Betrieb abdecken. Jede Phase hat spezifische Schwerpunkte und Ergebnisse, die aufeinander aufbauen. Im Folgenden werden die typischen Phasen – Bedarfsanalyse, strategische/taktische Planung, Implementierungsplanung und Betriebsvorbereitung – beschrieben und deren Inhalte erläutert.

Bedarfsanalyse und Grundlagenermittlung

Am Anfang steht die Bedarfsanalyse (Phase 1), in der die grundlegenden Anforderungen und Ziele für den neuen Standort erfasst werden. In dieser Phase wird das Nutzungskonzept aus Sicht des Kern-Geschäfts definiert, da es die Basis für alle späteren Betriebsentscheidungen bildet. Konkret werden in Form eines Bedarfsprofils vom zukünftigen Nutzer bzw.

Betreiber folgende Aspekte zusammengestellt:

  • Nutzerprofil und Leitlinien: Was ist das Kerngeschäft des Unternehmens, welche Unternehmensziele und Leitbilder beeinflussen den Betrieb? Hier werden die Nutzerstruktur, Arbeitszeitmodelle, besondere Anforderungen aus der Produktion etc. beschrieben, ebenso die unternehmensinternen Richtlinien, die den Gebäudebetrieb betreffen (z.B. Sicherheits-, Qualitäts- oder Nachhaltigkeitsleitlinien).

  • Raum- und Funktionsbedarf: Welche Flächenkapazitäten und funktionalen Anforderungen werden benötigt? Dies umfasst die Anzahl und Art der Räume (Produktionshallen, Labore, Büros, Sozialräume etc.), spezifische technische Anforderungen (z.B. Reinraumklasse, Klimatisierung für IT-Räume) sowie Flächenreserven für zukünftiges Wachstum.

  • Prozess- und Ablaufanalysen: Welche Kernprozesse und Betriebsabläufe sollen in der Liegenschaft stattfinden und wie beeinflussen sie den Gebäudebetrieb? Hier werden z.B. Produktionsabläufe, Schichtbetriebe, Logistikketten oder Besucherströme betrachtet, um Anforderungen an Öffnungszeiten, Zutrittskontrollen, interne Transportwege etc. abzuleiten.

  • Wesentliche Risiken: Welche unternehmenskritischen Risiken bestehen, die durch den Gebäudebetrieb beeinflusst werden können? Dies können z.B. Risiken für Produktionsausfälle (durch Stromausfall, Anlagenausfall), Arbeitssicherheitsrisiken, Umwelt- und Brandschutzrisiken oder IT-Ausfallrisiken sein. Diese gilt es früh zu identifizieren, um im Betriebskonzept präventive Maßnahmen (Notstrom, Redundanzen, Wartungsstrategien) zu verankern.

  • Erforderliche Betriebsmittel und Technik: Welche technischen Anlagen, Geräte und Versorgungsmedien sind für den geplanten Betrieb notwendig? Dazu zählt die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) – etwa Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Elektroanlagen – sowie prozessspezifische Versorgungseinrichtungen (Druckluft, Kühlwasser, spezielle Produktionsmaschinen). Die Bedarfsanalyse sollte feststellen, welche TGA-Kapazitäten erforderlich sind und welche Erwartungen an ihre Betriebsweise bestehen (z.B. 24/7-Betrieb, spezielle Klimaparameter).

  • Organisations- und Personalbedarf: Wie soll die Organisationsstruktur des Kernbetriebs aussehen und welche personellen Ressourcen sind vorgesehen? Hier werden Annahmen zum Personalbestand, Qualifikationen und zur Aufbau- und Ablauforganisation des Produktions- bzw. Kerngeschäfts getroffen. Daraus ergeben sich Schnittstellen zum Facility Management, z.B. wo Serviceleistungen benötigt werden (Reinigung der Produktion, technischer Support, etc.).

  • Leistungsabgrenzung Kern vs. FM: Schließlich wird ein Leistungsprofil erstellt, das die Abgrenzung zwischen Kernprozessen und FM-Leistungen beschreibt. Dieses Profil definiert, welche Aufgaben vom operativen Kerngeschäft selbst übernommen werden und welche als Facilities-Services vom FM bereitgestellt werden sollen (z.B. Instandhaltung der Maschinen durch Produktionsteams vs. durch FM-Techniker, Reinigung in Eigenregie vs. externes Reinigungsdienstleister). Diese Abgrenzung ist entscheidend für die spätere Dienstleistungsplanung und Vertragsgestaltung.

Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse werden oft in einem Nutzerbedarfsprogramm oder einer „FM-Bedarfsermittlung“ dokumentiert. Sie bilden auch einen wichtigen Input für die Immobilienstrategie des Unternehmens und fließen in die frühe Planungsphase des Bauprojekts ein. Bereits in dieser Phase können FM-Verantwortliche darauf hinwirken, dass Planungsentscheidungen die künftigen Betriebsbedürfnisse berücksichtigen. Beispielsweise sollte die Architektur genügend Technikflächen und Wartungszugänge vorsehen, wenn aus dem Bedarfsprofil hervorgeht, dass umfangreiche TGA installiert wird. Die Bedarfsanalyse legt somit die Grundlagen für den späteren Betrieb und garantiert, dass das Betriebskonzept auf die realen Bedürfnisse des Nutzers zugeschnitten ist.

Strategische und taktische Planung

Aufbauend auf den erhobenen Bedarf erfolgt die strategische und taktische Planung des Betriebskonzepts. Dieser Schritt (entsprechend Phase 2 in der GEFMA-Systematik) dient dazu, aus den Anforderungen konkrete Betriebsstrategien, Strukturen und Prozesse abzuleiten. Zunächst wird eine Betreiberstrategie entwickelt, welche die grundsätzlichen organisatorischen und betrieblichen Weichenstellungen vornimmt.

Dazu zählen etwa:

  • Sourcing-Strategie: Entscheidung zwischen Eigenleistung oder Fremdvergabe von Facility Services. Hier legt die Geschäftsleitung fest, welche Leistungen intern durch eigenes Personal erbracht werden sollen und welche an externe FM-Dienstleister outgesourct werden. Diese Make-or-Buy-Entscheidung beeinflusst das gesamte Betriebskonzept und muss im Einklang mit der Unternehmenspolitik und Kostenstrategie stehen. Oft entstehen hybride Modelle (Teil-Outsourcing), die entsprechend koordiniert werden müssen.

  • Organisationsmodell: Festlegung der FM-Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten. Strategisch wird entschieden, ob z.B. ein zentrales Facility Management die Standorte steuert oder ob dezentral vor Ort Teams eingesetzt werden. Für den neuen Standort ist zu definieren, welche Rollen erforderlich sind – z.B. ein Standort-Facility-Manager, Energiemanager, Instandhaltungsleiter, Sicherheitsbeauftragter etc. – und wie diese in die bestehende Unternehmensorganisation eingebunden werden.

  • Service-Level und Qualitätsziele: Auf strategischer Ebene werden Qualitätsanforderungen und Leistungsniveaus für die FM-Leistungen bestimmt. Dies umfasst z.B. die Zielvorgaben für Verfügbarkeit technischer Anlagen (etwa 99% Uptime für kritische Infrastruktur), Reaktionszeiten im Störungsfall, Hygiene- und Sauberkeitsstandards oder Komfortparameter (Raumtemperatur, Beleuchtungsstärken). Diese Vorgaben bilden später die Basis für detaillierte Service Level Agreements (SLAs) mit internen oder externen Leistungserbringern.

  • Nachhaltigkeits- und Energieziele: In Zeiten von ESG (Environmental, Social, Governance) setzt die Unternehmensführung häufig spezifische Nachhaltigkeitsziele für den Standort, etwa Klimaneutralität bis Jahr X, einen bestimmten Energiekennwert (kWh pro Produktionsstück) oder Zero-Waste-Philosophien. Diese strategischen Ziele müssen im Betriebskonzept berücksichtigt werden, indem entsprechende Maßnahmen (z.B. Bezug von Ökostrom, Installation von PV-Anlagen, Energiemonitoring-Systeme) von Anfang an eingeplant werden. Strategische Leitplanken können hierbei auch einschlägige Standards wie ISO 50001 für Energiemanagement oder ISO 14001 für Umweltmanagement sein, deren Einführung vom Management beschlossen wird.

Auf Basis dieser strategischen Festlegungen erfolgt anschließend die taktische Planung, d.h. die konkrete Ausarbeitung der Betriebsorganisation und Prozesse. Hier fließen die strategischen Entscheidungen und die detaillierten Nutzeranforderungen aus Phase 1 zusammen, um ein vollumfängliches Betreiberkonzept zu formulieren.

Typische Inhalte dieser Planungsphase sind:

  • Definition der FM-Prozesse und Leistungen: Erstellung eines Dienstleistungskatalogs bzw. Aufgabenprofils aller benötigten FM-Leistungen. Dieser Katalog listet z.B. auf: Technisches Gebäudemanagement (Instandhaltung, Prüfungen, Störungsdienst), Infrastrukturelles FM (Reinigung, Sicherheitsdienst, Empfang, Catering), Flächenmanagement, Entsorgung, Energiemanagement etc. Für jede Leistungsart wird der grobe Umfang und das Ziel der Leistung beschrieben.

  • Risikobewertung und Notfallvorsorge: Aufbau eines Risikoprofils für den Betrieb. Identifizierte Risiken aus der Bedarfsanalyse werden nun konkret adressiert: Für kritische Anlagen oder Prozesse werden Notfallkonzepte entworfen (z.B. Notstromversorgung für Kühlaggregate, Ersatzteillager für ausfallkritische Komponenten, Evakuierungskonzepte bei Gefahrstoffen). Auch die Betreiberverantwortung fließt hier ein: Es werden Verantwortliche benannt für prüfpflichtige Anlagen (z.B. Aufzugswart, Druckbehälterbeauftragter), und ein Rechtskataster aller einzuhaltenden Vorschriften im Betrieb wird erstellt, um Pflichten zu überwachen (Prüftermine, Schulungen etc.).

  • Planungsanforderungen für effizientes Betreiben: Die Erfahrungen aus dem FM fließen zurück in die Bauplanung. In dieser Phase arbeiten Facility Manager baubegleitend mit den Architekten/Ingenieuren zusammen, um Anforderungen an das Design für einen optimalen Betrieb zu formulieren. Beispiele: Vorgabe, dass alle relevanten Zähler für Energie und Wasser vorhanden sein müssen (für späteres Monitoring); Installation von Gebäudeleittechnik (GLT) für automatisiertes Monitoring und Steuerung; Zugänglichkeit von Wartungsbereichen; Auswahl energieeffizienter Anlagentechnik mit niedrigem Lebenszykluskostenprofil. Diese parallele Abstimmung stellt sicher, dass keine betriebsrelevanten Aspekte in der Bauphase übersehen werden.

  • Budgetierung und Life-Cycle-Kostenanalyse: In der taktischen Planung werden auch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt, um die künftigen Betriebskosten abzuschätzen und Optimierungen vorzunehmen. Mittels Lebenszykluskosten-(LZK)-Analysen werden verschiedene Varianten verglichen – z.B. höherer Invest in eine energieeffiziente Anlage vs. niedrigere Betriebskosten über 15 Jahre. Solche Berechnungen untermauern strategische Entscheidungen (etwa Investitionen in bessere Dämmung oder effiziente Maschinen) und dienen der Budgetplanung für den Betrieb.

Das Resultat der strategisch-taktischen Planungsphase ist ein umfassendes Betreiberkonzept, das sämtliche strategischen und operativen Entscheidungen und Angaben für den späteren Gebäudebetrieb enthält. In der Praxis wird dieses Betreiberkonzept oft als Konzeptbericht oder als Teil eines Objekthandbuchs dokumentiert. Es fungiert als Masterplan für die Betriebsorganisation und dient im weiteren Projektverlauf als Referenz für Umsetzung und Kontrolle. Wichtig ist, dass in diesem Stadium auch die Geschäftsführung das Konzept prüft und genehmigt, da viele strategische Aspekte (Outsourcing, Budgetrahmen, Nachhaltigkeitsverpflichtungen) auf oberster Ebene entschieden werden müssen.

Implementierungsplanung und Betriebsvorbereitung

Nach der konzeptionellen Vorarbeit folgt die Implementierungs- und Betriebsvorbereitungsphase, in der das zuvor erarbeitete Konzept in konkrete Maßnahmen, Prozesse und Vereinbarungen überführt wird. Diese Phase überschneidet sich zeitlich häufig mit der späten Bauphase bzw. der Übergabe des

Wesentliche Aufgaben sind:

  • Detailplanung der Betriebsprozesse: Aus dem groben Betreiberkonzept werden konkrete Betriebs- und Wartungspläne abgeleitet. Für jede FM-Leistung werden Ablaufpläne und Arbeitsanweisungen erstellt. Beispielsweise entsteht ein Wartungsplan für alle technischen Anlagen (mit Intervallen, Zuständigkeiten und Verfahren gemäß Herstellervorgaben und DIN-Normen), ein Reinigungs- und Hygienekonzept für alle Bereiche (inkl. Reinigungsfrequenzen, -methoden, Qualitätskontrollen), ein Sicherheits- und Notfallplan (Dienstanweisungen für Security, Feueralarm- und Evakuierungsübungen, Erste-Hilfe-Organisation) usw.. Auch für das Energiemanagement wird ein Maßnahmenplan erstellt, der etwa den Betrieb der Gebäudeleittechnik, das regelmäßige Monitoring von Verbräuchen, das Reporting von Kennzahlen und die Durchführung von Effizienzmaßnahmen (z.B. Optimierung der Anlageneinstellungen, Energie-Leistungskennzahlen-Reviews) festlegt. All diese Pläne sollen sicherstellen, dass jeder Prozess im Gebäudebetrieb vordefiniert ist und zu Betriebsstart nahtlos abläuft.

  • Beschaffung und Vertragsmanagement: In dieser Phase werden die benötigten Dienstleister und Lieferanten vertraglich eingebunden. Ausschreibungen für ausgelagerte FM-Leistungen (z.B. Wartung durch Fachfirmen, Reinigungsdienst, Catering, Sicherheit) werden durchgeführt, Angebote bewertet und Verträge geschlossen. Dabei müssen die Verträge exakt an das Betriebskonzept angepasst sein: Leistungsbeschreibungen und SLA-Kennzahlen basieren auf den zuvor definierten Qualitätsstandards. Ebenso werden Verträge für Energielieferung (Strom/Gas) sowie Entsorgung abgeschlossen. Eventuell kommt auch ein Energie-Contracting in Betracht, falls ein externer Partner für Energieversorgung oder Effizienzsteigerung eingebunden wird. Vertragsbausteine sollten Nachhaltigkeitskriterien (z.B. Ökostromquote) und Flexibilitätsoptionen (für veränderten Leistungsbedarf) enthalten.

  • Aufbau von IT- und Kommunikationssystemen: Moderne Betriebsführung ist ohne IT-Unterstützung kaum denkbar. In der Implementierungsplanung wird daher das CAFM-System (Computer Aided Facility Management) oder eine IWMS-Plattform eingerichtet und mit den relevanten Daten befüllt. Gebäude- und Anlagendaten aus der Bauphase (idealerweise via BIM) werden ins FM-System übertragen, Wartungspläne als digitale Workflows abgebildet und Schnittstellen zu anderen Systemen (z.B. ERP für Kosten, Gebäudeleittechnik für Alarmmeldungen) eingerichtet. Die Datenbasis ist hier entscheidend: GEFMA betont, dass FM-Daten – neben der Software und dem Betriebskonzept selbst – eine der entscheidenden Säulen eines erfolgreichen CAFM-Systems sind. Deshalb wird großer Wert auf Datenqualität (Gerätedaten, Flächendaten, Verträge, Ansprechpartner, Prüftermine etc.) gelegt. Zugleich werden Kommunikationswege etabliert: z.B. ein zentrales Service-Desk/Ticketsystem für Störungsmeldungen, Eskalationsprozeduren und ein Berichtswesen für das Management.

  • Schulung und Personalbereitstellung: Vor Inbetriebnahme müssen alle beteiligten Mitarbeiter und Dienstleister geschult werden. Internes Personal (Techniker, Hausmeister, Leitstandpersonal) erhält Training an den neuen Anlagen, Einweisung in Sicherheits- und Notfallprozesse sowie ggf. Schulungen zu Normen (z.B. Betreiberpflichten). Externe Dienstleister werden in Objektbegehungen mit den Örtlichkeiten vertraut gemacht und auf die einzuhaltenden Regeln verpflichtet. Wichtig ist auch die Einrichtung von Verantwortlichkeitsstrukturen: Für alle kritischen Aufgaben werden verantwortliche Personen oder Teams benannt (z.B. Verantwortlicher für Aufzugsanlagen, Energiemanager, Arbeitsschutzfachkraft) und diese Verantwortlichkeiten dokumentiert. Damit ist klar geregelt, wer im laufenden Betrieb welche Aufgabe wahrnimmt und überwacht.

  • Testläufe und Abnahmen: In der Endphase der Betriebsvorbereitung werden Probeläufe durchgeführt, um die Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Technische Anlagen durchlaufen einen Probebetrieb, oft begleitet von einem Facilities-Performance-Test: dabei wird z.B. getestet, ob die Klimaanlagen unter Volllast die Sollwerte erreichen, ob Notstromaggregate bei Netzausfall anlaufen, ob das Zugangssystem reibungslos funktioniert. Ebenso können Notfallszenarien geübt werden (Feueralarmprobe, Evakuierungsübung). Alle Erkenntnisse aus diesen Tests fließen in letzte Anpassungen der Betriebspläne ein. Parallel dazu erfolgt die Abnahme der Bauleistungen mit FM-Beteiligung: Das FM-Team prüft, ob die übergebenen Dokumentationen vollständig sind (Prüfprotokolle, Revisionsunterlagen, Wartungsdokumente) und ob eventuelle Mängel, die den Betrieb beeinträchtigen könnten, behoben werden.

Ist all dies abgeschlossen, kann der neue Standort in Betrieb gehen. Zum Tag X der Betriebsaufnahme sollten Objekthandbuch und Betriebskonzept vollständig vorliegen, sämtliche Systeme funktionsfähig und das Personal einsatzbereit sein. In der Regel etabliert man für die Übergangszeit ein Controlling: In den ersten Monaten werden die Betriebsprozesse engmaschig überwacht, um Abweichungen vom Plan zu erkennen und nachzusteuern. Auch wird das Betriebskonzept nach einigen Monaten auf Basis der realen Erfahrungen aktualisiert („living document“). Dies führt bereits in die Phase des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im laufenden Betrieb, die folgend noch vertieft wird.

Interdisziplinäre Integration: Technik, IT und Nachhaltigkeit

Ein erfolgreiches Betriebskonzept für komplexe Industrieanlagen muss interdisziplinär ausgerichtet sein. Facility Management agiert an der Schnittstelle von Bauingenieurwesen, Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), IT-Systemen und Nachhaltigkeitsmanagement, um einen integralen Betrieb zu ermöglichen.

Bereits während der Planung und Errichtung des Standorts ist die enge Verzahnung zwischen FM-Experten, Bauplanern und TGA-Fachingenieuren erforderlich („baubegleitendes FM“). So sollten Facility Manager die technischen Planungen im Hinblick auf spätere Betriebsaspekte prüfen (Audits der Planungen) und aus Betreibersicht freigeben. Zum Beispiel wird im Planungsaudit kontrolliert, ob Wartungswege vorhanden sind, ob Messgeräte an geeigneten Stellen eingeplant wurden und ob die Anlagenaufteilung betrieblich sinnvoll ist. Durch diese FM-Rückkopplung in der Planungsphase lassen sich spätere Betriebsprobleme und Mehrkosten vermeiden. Die GEFMA 116 sowie Richtlinien wie VDI 6041 empfehlen, FM-Verantwortliche frühzeitig im Projekt zu involvieren, um Betriebskonzepte parallel zur Planung zu entwickeln und Aspekte der Betriebssicherheit, Arbeitsschutz, Umweltschutz sowie Instandhaltungsfreundlichkeit planerisch zu berücksichtigen. Ein integraler Planungsansatz stellt sicher, dass z.B. energieeffiziente Anlagen nicht nur beschafft, sondern auch im Betrieb optimal eingebunden werden können – etwa durch Anschluss an ein zentrales Leitsystem oder durch Standardisierung der Anlagenmodelle (was Ersatzteillager und Personaltraining erleichtert).

Die Technische Gebäudeausrüstung selbst – Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung, Gebäudeautomation – bildet das Rückgrat des energieeffizienten Betriebs. Im Betriebskonzept werden TGA-Betriebsstrategien festgelegt, die technische und energetische Belange vereinen. Beispielsweise wird definiert, in welchen Betriebsmodi die HLK-Anlagen laufen (Nachtabsenkung, bedarfsgerechte Lüftung, Wärmerückgewinnung nutzen etc.), um Energie zu sparen ohne den Nutzerkomfort zu beeinträchtigen. Wichtig ist die Integration der Energieversorgungssysteme: In einem Industrieumfeld können etwa Abwärme aus Produktionsprozessen oder Druckluftanlagen zurückgewonnen und zum Heizen genutzt werden. Ein praktisches Beispiel liefert die „Transparente Fabrik“ der Firma Weidmüller: Dort wurde beim Neubau konsequent Wärmerückgewinnung eingeplant, so dass keine separate Heizanlage nötig war und benachbarte Gebäude mit Wärme versorgt werden konnten – dank moderner Isolation war sogar im Winter kaum zusätzliches Heizen erforderlich. Solche Konzepte demonstrieren das Potenzial der Zusammenarbeit von TGA-Planern und Energiemanagern bereits in der Konzeptionsphase.

Auch die IT-Systeme spielen eine zunehmend zentrale Rolle. Ein neuer Standort sollte digital bereit für den Betrieb gemacht werden. Das bedeutet zum einen den Aufbau einer Gebäudeleittechnik (GLT) bzw. eines Building Management Systems, das alle wesentlichen Anlagen überwacht und steuert (von der Klimaanlage bis zur Zutrittskontrolle). Zum anderen die Einrichtung eines Energiemonitoring-Systems mit intelligenten Zählern (Smart Metering) und Sensoren, die Verbrauchsdaten in Echtzeit erfassen. Diese Systeme müssen ins FM-Konzept integriert und mit entsprechenden Prozessen verknüpft sein (wer beobachtet die Leitstände, wie werden Alarme gehandhabt, wer analysiert Energieberichte?). Darüber hinaus ist die Verknüpfung von BIM-Daten (Building Information Modeling) mit dem CAFM im Trend: Bereits während Bau und Inbetriebnahme können digitale Gebäudemodelle genutzt werden, um Wartungsobjekte zu identifizieren und später automatisch in die FM-Datenbank zu überführen. Eine hohe Datenintegrität und Standardisierung (z.B. gemäß GEFMA 430 für CAFM-Datenstrukturen) erleichtern später die Bewirtschaftung erheblich. Insgesamt entsteht so ein digitaler Zwilling des Standorts, der sowohl statische Daten (Anlagestammdaten) als auch Live-Daten (Zustände, Verbräuche) umfasst. Die FM-Mitarbeiter müssen daher interdisziplinäres Know-how aufbauen: Technikaffinität und IT-Kompetenz sind ebenso gefragt wie klassisches FM-Wissen, um das volle Potenzial der Digitalisierung auszuschöpfen.

Ein weiterer Integrationsaspekt ist die Nachhaltigkeit. Industrielle Facility Manager agieren zunehmend auch als Nachhaltigkeitsmanager für den Standort. Das Betriebskonzept sollte sicherstellen, dass Umwelt- und Energieaspekte nicht isoliert betrachtet, sondern bereichsübergreifend optimiert werden. Beispiele sind die Abfall- und Recyclinglogistik (Zusammenarbeit zwischen Produktion und FM für Entsorgungskonzepte), Wassermanagement (Nutzung von Regenwasser für Kühlprozesse oder Sanitärzwecke), Mobilitätskonzepte (Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge am Standort) und natürlich das Energiesystem (Zusammenspiel von Eigenstromerzeugung, Energiespeichern, Laststeuerung und Netzbezug). Hierbei hilft die Orientierung an Standards wie GEFMA 160 (Nachhaltigkeit im FM) oder neueren ESG-Leitfäden (z.B. GEFMA SI 201, Nachhaltigkeits-Indicatoren). Zudem fordern immer mehr Auftraggeber grüne Gebäudezertifizierungen (DGNB, LEED, BREEAM), welche bereits in der Planungsphase Kriterien für Betriebsenergie, Wasserverbrauch, Nutzerkomfort etc. definieren. Das Betriebskonzept muss solche Ziele aufnehmen und operative Maßnahmen dafür vorsehen – sei es ein energieeffizientes Fahrstuhlmanagement oder ein Green Cleaning-Konzept mit umweltfreundlichen Reinigungsmitteln.

Durch diese interdisziplinäre Integration – vom technischen Gebäudebetrieb über IT bis zur Nachhaltigkeit – wird das Betriebskonzept zu einem ganzheitlichen Planungsinstrument. Es gewährleistet, dass alle Disziplinen auf gemeinsame Ziele ausgerichtet sind und Synergien genutzt werden. Beispielsweise können durch horizontale Vernetzung von Maschinen und GLT-Systemen Energie- und Prozessdaten zusammengeführt werden, was parallel sowohl die Energieeffizienz steigert als auch die Produktionsprozesse stabilisiert. Im Weidmüller-Fall führte die digitale Vernetzung und das intelligente Energiemonitoring dazu, dass Grund- und Spitzenlasten gesenkt, die Prozessstabilität verbessert und eine verursachungsgerechte Kostenzuordnung im Controlling erreicht werden konnte. Solche Beispiele zeigen, wie eine integrative Planung des Betriebskonzepts direkten Mehrwert für Unternehmen schafft.

Risiko- und lebenszyklusbasierte Planung

Ein systematisches Betriebskonzept für einen neuen Standort muss zwingend Risikomanagement und Lebenszyklusbetrachtungen einbeziehen. Zum einen trägt der Betreiber Verantwortung für die Sicherheit und Rechtskonformität des Betriebs (Stichwort Betreiberverantwortung), zum anderen entscheiden Lebenszykluskosten und langfristige Nutzungsstrategien über die Wirtschaftlichkeit der Immobilie.

Risikobasierter Ansatz: In der Konzeptphase ist eine umfassende Risikoanalyse durchzuführen, wie oben bereits angedeutet. Dazu zählt die Identifikation aller Risiken, die mit dem Betrieb der Gebäude und Anlagen einhergehen – von Arbeitsschutzgefahren (Unfallrisiken, z.B. an Maschinen oder durch Gebäudemängel) über Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Brand, Explosionsrisiken bei bestimmten Stoffen) bis hin zu Betriebsunterbrechungsrisiken (Stromausfall, IT-Ausfall, Kälteanlage-Defekt in Kühlhäusern usw.). Für jedes identifizierte Risiko sind im Betriebskonzept entsprechende Kontroll- und Minderungsmaßnahmen festzulegen. Beispiele: regelmäßige Sicherheitsunterweisungen für Mitarbeiter, Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV-Vorschrift, Implementierung von Redundanzen für kritische Systeme (z.B. zwei Netztransformatoren statt nur einem), Installationen von Brandmelde- und Löschanlagen, Pläne für Notbetrieb (USV-Anlagen für IT). Viele dieser Maßnahmen sind gesetzlich vorgegeben (etwa Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung) – ihre Umsetzung obliegt dem Betreiber, der dafür haftet. Das Betriebskonzept sollte alle Pflichten (Prüffristen, Verantwortliche) in einer Art Compliance-Matrix aufführen. GEFMA 190 bietet hier Hilfestellung, indem es typische Betreiberpflichten katalogisiert und empfiehlt, einen Verantwortlichen mit Kompetenznachweis zu benennen pro Pflichtenkreis (z.B. einen Aufzugsverantwortlichen, einen Brandschutzbeauftragten etc.). Dadurch wird das Risiko von Organisationsverschulden minimiert – d.h., dass man im Haftungsfall nachweisen kann, seinen Betreiberpflichten organisatorisch nachgekommen zu sein.

Neben Sicherheit und Compliance umfasst Risikomanagement auch Betriebsrisiken hinsichtlich Verfügbarkeit und Kontinuität. Eine Methode hierfür ist die Kritikalitätsanalyse der gebäudetechnischen Anlagen und Versorgungen: Welche Anlagen sind geschäftskritisch? Beispielsweise hat in einem Rechenzentrum die Klimaanlage höchste Kritikalität, wohingegen in einem Bürogebäude der kurze Ausfall einer Lüftung weniger gravierend wäre. Diese Analyse führt zu priorisierten Instandhaltungsstrategien (Criticality-Based Maintenance): Kritische Anlagen erhalten vorbeugende Wartung in kurzen Intervallen und Online-Monitoring, weniger kritische ggf. eine ausfallbasierte Instandhaltung. Auch sollten Notfallpläne für höchste Risiken erarbeitet werden (z.B. Dieselvorrat für Notstrom für 72 Stunden, Disaster-Recovery-Szenarien für IT). Insgesamt gilt: Risikomanagement ist kein einmaliger Akt, sondern muss im laufenden Betrieb fortgeführt und aktualisiert werden. Das Konzept sollte Mechanismen vorsehen, wie neue Risiken erkannt (z.B. durch regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen, Audits) und wie Maßnahmen nachjustiert werden.

Lebenszyklusorientierter Ansatz: Während kurzfristig vor allem der reibungslose Start im Fokus steht, darf die Langfristperspektive nicht vernachlässigt werden. Immobilien haben Lebenszyklen von mehreren Jahrzehnten – daher ist es sinnvoll, schon im Betriebskonzept lifecycle-basierte Überlegungen anzustellen.

Dazu gehören:

  • Prognose von Instandsetzung und Erneuerungszyklen: Basierend auf den verbauten Materialien und Anlagentypen kann man abschätzen, wann größere Refurbishments oder Anlagenerneuerungen anstehen (z.B. Dachsanierung nach 20 Jahren, Kesseltausch nach 15 Jahren). Ein guter Betriebskonzept-Plan integriert diese Meilensteine in eine Lebenszyklusplanung und bildet Rücklagen bzw. Budgets dafür ein.

  • Flexibilitätsreserven: Da Nutzungsanforderungen sich ändern können, sollten Optionen und Reserven eingeplant werden. Beispielsweise modulare Gebäudetechnik, die eine Leistungserhöhung erlaubt, oder erweiterbare Flächen. Ein Betriebskonzept kann bereits alternative Szenarien vorsehen (z.B. wie wird der Betrieb angepasst, wenn die Produktion verdoppelt wird oder wenn neue gesetzliche Auflagen kommen). Durch dieses vorausschauende Planen bleibt der Standort anpassungsfähig und vermeidet hohe Kosten bei Änderungen.

  • Nachhaltigkeits-Lifecycle: Umweltaspekte sollte man ebenfalls über den Lebenszyklus denken. Das umfasst etwa eine Strategie zur Dekarbonisierung des Standorts: wie kann mittelfristig auf erneuerbare Energien umgestellt werden (Installation von Photovoltaik in Phase 2 oder 3 des Betriebs), oder eine sukzessive Verbesserung der Energieeffizienz um X % pro Jahr gemäß EnEfG-Vorgaben. Auch am Lebenszyklusende – Abriss oder Recycling eines Werks – greifen Konzepte wie Cradle-to-Cradle, die heute schon die Auswahl bestimmter Materialien beeinflussen können.

Lebenszyklusorientierung fließt zudem über wirtschaftliche Betrachtungen ein: Lebenszykluskostenrechnung (LZK) wurde bereits erwähnt, sie soll sicherstellen, dass nicht eine kurzfristig billige Lösung gewählt wird, die langfristig teuer wird. Beispielsweise mag ein einfaches Beleuchtungssystem geringere Investitionskosten haben, aber ein automatisiertes LED-System ist über 10 Jahre deutlich effizienter und spart Kosten – LZK macht das transparent. So hat z.B. die öffentliche Hand in Deutschland über RBBau-Vorschriften bereits 2009 vorgeschrieben, dass ein Betreiberkonzept mit Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fester Teil der Planungsunterlagen sein muss. Ziel ist, die Weichen für einen optimierten Betrieb früh zu stellen.

Zusammengefasst bedeutet eine risiko- und lebenszyklusbasierte Planung: Das Betriebskonzept dient nicht nur der Inbetriebnahme, sondern der dauerhaften Sicherstellung eines optimierten, sicheren Betriebs über die gesamte Nutzungsdauer. Es verbindet präventive Risikoabwehr (für Mensch und Anlage) mit langfristiger Effizienzplanung (für Kosten und Umwelt). Durch regelmäßiges Review und Nachsteuern – z.B. jährlich im Management-Review des Energiemanagementsystems oder alle 5 Jahre in einer Strategieüberprüfung – bleibt das Konzept aktuell und behält den gesamten Lebenszyklus im Blick.

Datenbasiertes Energiemanagement und Optimierung

Angesichts steigender Energiepreise und Klimavorgaben ist ein datenbasiertes Energiemanagement integraler Bestandteil des Facility Managements. Bereits die Konzeption eines neuen Standorts sollte vorsehen, wie Energieverbräuche kontinuierlich gemessen, überwacht und optimiert werden können.

Ein erster Schritt ist die Implementierung geeigneter Mess- und Zählkonzepte. Alle relevanten Energieflüsse (Strom, Gas, Wärme, Druckluft, ggf. Wasser und andere Medien) sollten möglichst separat und digital erfassbar sein. Dazu gehören Unterzähler für große Verbraucher (Produktionsanlagen, HVAC-Systeme, Beleuchtung) sowie Sensoren für Betriebszustände (Temperaturen, Drücke, Nutzungsgrade). Moderne Smart-Metering-Infrastruktur ermöglicht es, diese Daten in kurzen Intervallen (Minuten, Stunden) zu sammeln und zentral zusammenzuführen. Im Betriebskonzept wird festgelegt, welche Energiemonitoring-Software eingesetzt wird und wie die Daten ausgewertet werden. Häufig kommt hier entweder ein Modul des CAFM-Systems oder spezialisierte Energiemanagementsoftware (wie z.B. Siemens Desigo CC, Schneider EcoStruxure, etc.) zum Einsatz, welche Visualisierungen, Alarmfunktionen und Analyse-Tools bietet.

Die Datenauswertung ist der Schlüssel zur Optimierung. Ein gut konzipiertes Energiemanagement nutzt Methoden der Datenanalyse, um Einsparpotenziale aufzudecken. Beispielsweise werden Lastgänge und Lastspitzen analysiert: Wann tritt der höchste Strombezug auf, gibt es Lastspitzenzuschläge, kann man Lasten verschieben? Mit solchen Analysen konnte Weidmüller in der erwähnten transparenten Fabrik sowohl Grund- als auch Spitzenlast deutlich reduzieren, indem Verbraucher bedarfsgerecht gesteuert wurden. Benchmarking ist ein weiteres Werkzeug: Durch interne Vergleiche (zwischen Bereichen oder Schichten) und externe Benchmarks (z.B. branchenübliche Kennzahlen in kWh/m²) lässt sich die eigene Leistung einordnen. Die DIN EN 15221-7 und andere Standards liefern Rahmen für ein solches FM-Benchmarking. Ein spezielles Augenmerk liegt auf Energie-KPIs (Key Performance Indicators) wie dem Gesamtenergieverbrauch pro Produktionseinheit, der spezifischen Heizenergie pro m³ Raum, dem Power Usage Effectiveness (PUE) in Rechenzentren etc. Diese Kennzahlen sollten im Konzept definiert und mit Zielwerten versehen werden.

Ein datenbasiertes Energiemanagement erlaubt auch prädiktive Analysen. Durch genügend historische Daten und geeignete Software (bis hin zu KI-Algorithmen) lassen sich Verbrauchsprognosen erstellen und atypische Verbräuche erkennen. So können Betreiber z.B. Anomalieerkennungen nutzen, um schleichende Ineffizienzen aufzuspüren – etwa eine Pumpe, die allmählich mehr Strom zieht aufgrund von Verschleiß. Das GEFMA-Whitepaper Energiemanagement betont, dass Unternehmen mit prädiktiven Analysen Veränderungen voraussehen und proaktiv reagieren können. Auf diese Weise wird das Energiemanagement von rein reaktiv (Probleme beheben) zu vorausschauend (Probleme verhindern).

Neben der Optimierung im laufenden Betrieb trägt das Energiemanagement auch zur nachhaltigen Unternehmensstrategie bei. Viele Unternehmen streben an, durch ein zertifiziertes Energiemanagement (ISO 50001) nicht nur Kosten zu sparen, sondern auch Steuervorteile und Abgabenbefreiungen zu nutzen. In Deutschland ist ISO 50001 Voraussetzung für bestimmte Entlastungen bei der EEG-Umlage und Energie-/Stromsteuer. Daher sollte das Betriebskonzept auch den Pfad zur Zertifizierung aufzeigen: z.B. den Aufbau eines Energieteams, die Formulierung einer Energiepolitik, regelmäßige interne Audits und Management-Reviews (ISO 50001 fordert all das). Das Konzept muss sicherstellen, dass genügend personelle Ressourcen für das Energiemanagement bereitstehen – sei es durch einen Energiemanager in der FM-Organisation oder durch externe Beratung. Zudem sollte es die Verknüpfung zu anderen Managementsystemen definieren, damit Energieziele mit Umwelt- oder Qualitätszielen nicht kollidieren, sondern synergetisch umgesetzt werden.

Optimierungsmaßnahmen lassen sich aus den Daten direkt ableiten und im Betriebskonzept vorplanen. Klassische Quick-Wins im industriellen Energiemanagement sind z.B.: Optimierung der Anlagennutzungsgrade (Fahrpläne für Lüftungsanlagen an tatsächliche Nutzungszeiten anpassen, Abschaltung von Leerlaufverbrauchern), Wärmerückgewinnung intensiver nutzen (wie das Weidmüller-Beispiel zeigte), Lastmanagement (Spitzen kappen durch Lastabwurf oder Zwischenspeicher), Beleuchtungsoptimierung (LED-Technik, tageslicht- und präsenzabhängige Steuerung) oder Druckluft-Leckage-Management in Produktionsanlagen. Ein fortgeschrittenes Konzept könnte auch Demand Side Management mit einbeziehen, z.B. Teilnahme an Laststeuerungsprogrammen der Netzbetreiber. All dies wird im Konzept zumindest als Maßnahmenkatalog skizziert, der dann im Betrieb abgearbeitet wird. Die praktische Erfahrung zeigt, dass durch konsequentes Monitoren und Optimieren oft Einsparungen von 20–40 % erzielt werden können, teils mit überraschend kurzen Amortisationszeiten. So hat Weidmüller etwa berichtet, jährlich 2,1 GWh Energie und 1665 Tonnen CO₂ einzusparen durch sein integriertes Energiemanagementsystem – und gleichzeitig Prozesse zu verbessern.

Zusammengefasst ermöglicht ein datengestütztes Energiemanagement im Facility Management einen regelmäßigen Regelkreis aus Messen – Bewerten – Verbessern. Die Daten liefern Transparenz über Verbräuche und Kosten, schaffen die Grundlage für fundierte Entscheidungen und machen Erfolge messbar. Indem dieser Prozess im Betriebskonzept verankert ist, wird sichergestellt, dass der neue Standort nicht nur auf dem Papier energieeffizient geplant ist, sondern sich im laufenden Betrieb stetig Richtung Optimalbetrieb weiterentwickeln kann.

Governance, Organisation und Verantwortlichkeiten

Ein oft unterschätzter Erfolgsfaktor für den nachhaltigen Betrieb eines neuen Standorts ist die klare Governance-Struktur im Facility Management: also die Verteilung von Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswegen, um den Betrieb dauerhaft zu steuern und kontinuierlich zu verbessern.

Zunächst ist festzulegen, wer die Betreiberverantwortung trägt. Üblicherweise wird ein Betreiberverantwortlicher benannt – dies kann der Leiter Facility Management sein oder eine verantwortliche technische Führungskraft. Diese Person (oder Gremium) ist dafür zuständig, die Einhaltung aller Betreiberpflichten zu überwachen und im Zweifel gegenüber Behörden oder Geschäftsleitung zu vertreten. Damit die Verantwortung tatsächlich wahrgenommen werden kann, braucht es eine dokumentierte Organisation: ein Organigramm oder eine Matrix, die zeigt, wer für welche Bereiche zuständig ist (Technik, Services, Energie, Sicherheit, Umwelt etc.). Die GEFMA 190 betont, dass ein rechtssicheres Betreiberkonzept auch die Delegation von Pflichten sauber regeln muss – z.B. via Aufgabenübertragungen nach §13(2) ArbSchG an zuverlässige und befähigte Personen. Im Betriebshandbuch sollte daher festgehalten sein, welche Pflichten an interne Mitarbeiter oder externe Dienstleister delegiert wurden (z.B. Wartungspflichten an Fachfirmen durch Vertrag) und wie die Kontrolle dieser Pflichten erfolgt (z.B. durch regelmäßige Berichte, Audits).

Rollen und Zuständigkeiten: Für einen Industrie-Standort sind typischerweise folgende Rollen relevant: Facility Manager / Objektleiter (Gesamtverantwortung, Koordination aller FM-Leistungen), Technischer Leiter oder Betriebsingenieur (verantwortlich für TGA-Betrieb und Instandhaltung), Energiemanager (fokussiert auf Energiemonitoring und Effizienzmaßnahmen), Sicherheits- bzw. HSE-Manager (Health, Safety, Environment; verantwortet Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltauflagen), Infrastrukturelle Services Koordinator (betreut Reinigung, Catering, etc.), sowie Vertrags-/Kaufmännischer Manager (für Budget, Verträge, Lieferantensteuerung). Je nach Größe können diese Rollen auch in einer Person zusammenfallen oder weiter aufgeteilt sein. Das Betriebskonzept sollte jede relevante Rolle beschreiben und mit Kompetenzen ausstatten. Insbesondere der Energiemanager gewinnt an Bedeutung: gemäß EnEfG müssen größere Unternehmen einen solchen Verantwortlichen haben, der die Einführung und Betreuung des Energiemanagementsystems übernimmt. Diese Rolle muss eng mit dem Facility Manager und dem technischen Team verzahnt arbeiten, da die Optimierung der Technik dessen Input erfordert.

Governance-Modelle: In der Praxis gibt es verschiedene Organisationsmodelle im FM: zentral vs. dezentral, intern vs. extern, hierarchisch vs. matrixorientiert. Ein zentrales FM-Modell würde z.B. bedeuten, dass viele Entscheidungen von einer zentralen FM-Abteilung getroffen werden und der Standort-FM hauptsächlich ausführend tätig ist. Ein dezentrales Modell gibt dem Standortmanager mehr Autonomie. Ebenso kann das FM komplett ausgelagert werden an einen Dienstleister (Total Facility Management), wobei dann die Governance vor allem im Vertrags- und Leistungsmanagement liegt. Das Betriebskonzept sollte das gewählte Modell klar beschreiben und Übergabeschnittstellen definieren. Wenn z.B. ein externer TFM-Dienstleister den Betrieb übernimmt, muss trotzdem auf Eigentümerseite jemand sein (z.B. ein Contract Manager), der die Betreiberverantwortung beobachtet und Bindeglied zur Geschäftsleitung ist. Regelkommunikation gehört ebenfalls zur Governance: z.B. monatliche Betriebsmeetings, Quartalsberichte an die Geschäftsführung, jährliche Strategie-Workshops, in denen Kennzahlen (Kosten, Energie, Ausfallzeiten) präsentiert und Verbesserungen beschlossen werden. Solche Gremien und Abläufe sollten im Konzept festgelegt sein, um Transparenz und Rechenschaftspflicht sicherzustellen.

Operationales Kontinuitätsmanagement: Um den Betrieb auf Dauer stabil zu halten, muss die Organisation auf Veränderungen und Störungen vorbereitet sein. Dazu zählt erstens ein Personalausfallkonzept: Was passiert, wenn Schlüsselpersonen ausfallen (z.B. Krankheitsvertretungen, Rufbereitschaften)? Zweitens ein Wissensmanagement: Alles betriebliche Know-how sollte nicht nur in den Köpfen Einzelner stecken, sondern in Dokumentationen, Checklisten und im Objekthandbuch festgehalten werden. Die fortlaufende Aktualisierung der Dokumentation (z.B. wenn Anlagen umgebaut werden oder Vorschriften sich ändern) ist Aufgabe eines definierten Dokumentationsverantwortlichen. Drittens gehört dazu die kontinuierliche Verbesserung (Continuous Improvement Process, CIP): Das Konzept sollte Mechanismen verankern, wie Feedback aus dem Tagesbetrieb gesammelt wird (z.B. Vorschlagswesen der Techniker, Auswertung von Störungsmeldungen) und in Verbesserungsmaßnahmen mündet. Dies kann z.B. über ein Qualitätsmanagement-Team oder im Rahmen der ISO 50001 Energieteam-Meetings passieren.

Nicht zuletzt spielt die Führungskultur eine Rolle. Ein Betriebskonzept kann noch so gut sein – es muss von den handelnden Personen gelebt werden. Das obere Management sollte daher Governance-Prinzipien vorgeben, wie z.B. “Safety First”, “Energieeffizienz ist Führungsaufgabe” oder “Preventive Maintenance vor reaktiver”, um die Prioritäten zu setzen. Schulungen und regelmäßige Kommunikation helfen, alle Mitarbeitenden (nicht nur FM-Team, auch Nutzer!) ins Boot zu holen. Gerade im Energiebereich ist Sensibilisierung der Nutzer wichtig: Eine Energieleitlinie des Unternehmens, von der Geschäftsführung unterzeichnet, kann im Konzept referenziert werden. Dort wird z.B. festgehalten, dass jeder Mitarbeiter angehalten ist, Energieverschwendung zu vermeiden, oder dass Energiemanagement Teil der Unternehmensstrategie ist.

Insgesamt schafft eine solide Governance-Struktur Verlässlichkeit und Klarheit: Jeder weiß, was zu tun ist, Verantwortlichkeiten sind benannt, Entscheidungen folgen definierten Prozessen. Dies ist die Grundlage für Betriebskontinuität, auch wenn sich Rahmenbedingungen ändern. Falls z.B. der Standort erweitert wird oder neue gesetzliche Auflagen kommen, kann dank klarer Verantwortlichkeiten rasch reagiert und das Betriebskonzept angepasst werden (die GEFMA 114 liefert hier ja nun eine definierte Systematik, welche Konzepte wann zu erstellen bzw. fortzuschreiben sind). Governance im FM bedeutet letztlich, den Betrieb nicht dem Zufall oder der Improvisation zu überlassen, sondern ihn aktiv zu gestalten und zu steuern – im Sinne der Unternehmensziele und zur Zufriedenheit aller Stakeholder (Eigentümer, Mitarbeiter, Kunden, Behörden).

Praxisbeispiele aus der Industrie

Die Umsetzung eines systematisch entwickelten Betriebskonzepts mit Fokus auf Energieeffizienz lässt sich in der Praxis bereits beobachten. Ein bekanntes Beispiel aus Deutschland ist die „Transparente Fabrik“ von Weidmüller in Detmold. Dieses 2014 eröffnete Produktionswerk wurde von Anfang an mit einem ganzheitlichen Energiemanagement geplant. Unter hohem Planungsaufwand wurden alle Energieströme im gesamten Werk erfasst und visualisiert, sodass ein durchgängiges Energiemonitoring möglich wurde. Durch digitale Vernetzung der Maschinen und Anlagen, flächendeckende Messungen und eine aktive, bedarfsgerechte Steuerung der Verbraucher konnten enorme Einsparungen realisiert werden. Pro Jahr werden über 2,1 GWh Energie und 1665 Tonnen CO₂ eingespart – Werte, die Weidmüller 2014 den GreenTec Award einbrachten. Gleichzeitig führte die Transparenz zu Prozessoptimierungen und einer höheren Stabilität der Produktion. Dieses Beispiel zeigt, dass Investitionen in die Konzeptentwicklung (hier: umfassendes Zählerkonzept, GLT-Integration, Schulung der Mitarbeiter im Energiemanagement) sich vielfach auszahlen. Weidmüller ist zudem ISO 50001-zertifiziert und wurde als Klimaschutz-Unternehmen ausgezeichnet, was belegt, dass das Betriebskonzept auch die organisatorischen Aspekte (Energiemanagementsystem, Management-Commitment) erfolgreich verankert hat. Interessant ist, dass bereits mit Inkrafttreten der EnEV 2007 die Anforderungen direkt in die Planung des neuen Werks übernommen wurden – ein frühes Beispiel für die konsequente Berücksichtigung regulatorischer Energie-Vorgaben in einem Neubauprojekt.

Ein weiteres Beispiel liefert der Automobilsektor, wo neue Werke zunehmend als Energiesparfabriken konzipiert werden. So wurde etwa bei der Planung eines neueren Automobilwerks (z.B. BMW in Leipzig oder VW Werk Emden – beide bekannt für Nachhaltigkeitsinitiativen) von Beginn an ein integriertes FM- und Energiekonzept umgesetzt: Das beinhaltet umfangreiche Photovoltaik-Flächen auf den Werkshallen, eigene Windkraftanlagen (im Fall von BMW Leipzig), intelligente Gebäudeautomationssysteme und Abwärmenutzung aus Lackierereien und Druckluftanlagen. Auch digitale Zwillinge kommen zum Einsatz, um schon vor Inbetriebnahme unterschiedliche Betriebsstrategien simulieren zu können. Zwar sind nicht immer detaillierte Zahlen veröffentlicht, doch Branchenreports zeigen, dass in solchen Werken Energieeinsparungen von 30 % und mehr gegenüber konventionellen Fabriken erreicht werden können und die CO₂-Emissionen pro Fahrzeug deutlich sinken. Diese Fortschritte basieren alle auf den in diesem Text erläuterten Prinzipien: Klare Konzepte, bereichsübergreifende Planung, datengetriebene Optimierung und Top-Management-Unterstützung.

Auch für kleinere industrielle Anlagen gibt es Vorbilder. Ein mittelständischer Maschinenbauer in Süddeutschland berichtete etwa (Quelle: Energiefachzeitschrift) von seinem neuen Standort, der nach ISO 50001 geführt wird: Durch strikte Zuordnung von Energieverbrauch zu Kostenstellen und monatliches Reporting an die Werksleitung konnte eine Energiekosten-Transparenz geschaffen werden, die zu Verhaltensänderungen führte (z.B. Abschaltung von Anlagen am Wochenende, wo früher Leerlauf herrschte). Dies zeigt: Nicht nur High-Tech-Großprojekte profitieren von systematischem Energiemanagement, sondern auch normale Betriebe können zweistellige Prozentbeträge an Energie und Kosten einsparen, wenn sie ein formal strukturiertes Betriebskonzept verfolgen.

Zusammenfassend bestätigen die Praxisbeispiele, dass ein systematisch entwickeltes Betriebskonzept keine theoretische Übung, sondern ein handfestes Erfolgsinstrument im deutschen Industriesektor ist. Es vereinfacht nicht nur den Start eines neuen Standorts, sondern schafft dauerhaft Wettbewerbsvorteile durch geringere Betriebskosten, höhere Anlageneffizienz und bessere Nachhaltigkeitsperformance. Zudem reduziert es Risiken und erhöht die Rechtssicherheit, was in einer Zeit immer strengerer regulatorischer Anforderungen (GEG, EnEfG, ESG-Reporting) von unschätzbarem Wert ist.

Fazit

Die Erstellung eines Betriebskonzepts für einen neuen Standort – insbesondere im industriellen Facility Management – ist eine komplexe, aber beherrschbare Aufgabe, wenn sie methodisch und interdisziplinär angegangen wird. Ein solches Konzept verbindet technische Planung, organisatorische Gestaltung und energie- sowie nachhaltigkeitsbezogene Strategien zu einem ganzheitlichen Masterplan für den Gebäudebetrieb. Der deutsche Regelungsrahmen mit GEG und EnEfG, ergänzt durch Normen wie DIN EN 15221 und GEFMA-Richtlinien, gibt klare Vorgaben und Leitlinien, die ins Konzept einfließen und als Qualitätsmaßstab dienen.

Die Phasen von der ersten Bedarfsanalyse über strategische und taktische Planung bis hin zur Implementierung und Betriebsvorbereitung sorgen dafür, dass alle Aspekte – von Nutzeranforderungen über Prozessdefinitionen, Risikoabsicherung bis Datenmanagement – systematisch erarbeitet werden und nichts dem Zufall überlassen bleibt. Besonders hervorgehoben sei das Energiemanagement: Es sollte nicht als isoliertes Nebenprojekt verstanden werden, sondern als integraler Bestandteil des Facility Managements, der bereits bei Planung und Bau mitgedacht wird und im Betrieb durch Datenmonitoring und PDCA-Zyklen kontinuierlich optimiert wird. Nur so lassen sich die ambitionierten Energieeffizienzziele und Nachhaltigkeitsvorgaben wirtschaftlich erreichen.

Für die Unternehmensleitung und die Leiter Facility Management bedeutet ein fundiertes Betriebskonzept Transparenz und Steuerbarkeit: Alle Abläufe, Verantwortungen und Ziele sind dokumentiert und messbar. Die Erfahrung zeigt, dass dies im laufenden Betrieb nicht nur zu Kosteneinsparungen führt, sondern auch zu höherer Betriebssicherheit, Qualität und Zufriedenheit bei den Nutzern der Liegenschaft. Im Wettbewerbsumfeld der Industrie – wo Ausfälle teuer sind und Energieeffizienz zum Standortfaktor wird – verschafft ein solches Konzept klare Vorteile. Darüber hinaus signalisiert es gegenüber Stakeholdern (Auftraggebern, Behörden, Investoren), dass der Standort professionell gemanagt wird und zukunftsfähig aufgestellt ist.

Schließlich ist das Betriebskonzept kein statisches Dokument, sondern ein lebendiges Instrument. Es sollte mit dem Gebäude mitwachsen und regelmäßig aktualisiert werden, etwa bei Änderungen im Produktionsprozess, neuen Technologien oder neuen gesetzlichen Anforderungen. Die neue GEFMA 114 liefert dafür einen nützlichen Rahmen, indem sie die verschiedenen Konzepte im Lebenszyklus verortet und deren Zusammenspiel beschreibt. Für den Erfolg zählt letztlich, dass Theorie und Praxis ineinandergreifen: Das beste Konzept entfaltet seinen Wert nur, wenn es engagiert umgesetzt und gelebt wird – durch ein kompetentes FM-Team, unterstützt vom Top-Management und akzeptiert von allen Mitarbeitern. Gelingt dies, so wird der neue Standort nicht nur in Betrieb genommen, sondern auf Dauer optimal betrieben – effizient, sicher und nachhaltig im Sinne von Operational Excellence.