Leistungsphase 5 der HOAI
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Funktionale Prüfanweisung Energiemanagement (Leistungsphase 5 HOAI)
Diese Prüfanweisung dient der umfassenden, systematischen Überprüfung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach HOAI) im Themenbereich Energiemanagement für einen industriellen Neubau mit Verwaltungs- und Produktionsbereichen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das geplante Energiemanagementsystem (EnMS) den geltenden technischen Regelwerken und gesetzlichen Vorgaben entspricht und alle notwendigen funktionalen Anforderungen erfüllt. Das Energiemanagementsystem umfasst hier alle Maßnahmen und technischen Einrichtungen zur Erfassung, Überwachung, Auswertung und Steuerung der Energieflüsse im Gebäude und den Produktionsanlagen. Gemäß einer Definition der VDI-Richtlinie 4602 ist Energiemanagement „die vorausschauende, organisierte und systematisierte Koordination von Beschaffung, Wandlung, Speicherung, Verteilung und Anwendung von Energie zur Deckung von Nutzungsanforderungen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Zielsetzungen“. Ein wirksames EnMS soll also die Energieeffizienz steigern, Energiekosten senken, Umweltbelastungen reduzieren und die Versorgungssicherheit erhöhen, während es zugleich Anforderungen von Gesetzgeber, Normen und Kunden erfüllt. In der Ausführungsplanung müssen all diese Ziele durch konkrete technische Vorkehrungen adressiert werden. Die Prüfanweisung orientiert sich an dem PDCA-Zyklus eines Energiemanagementsystems (Plan – Do – Check – Act) und konzentriert sich hier auf den Plan- und Do-Bereich: also die planerische Ausarbeitung und Umsetzung der technischen Infrastruktur für das Energiemanagement im Neubau. Gegenstand der Prüfung ist demnach das fertig geplante Energiemanagementsystem inklusive Messtechnik, Dateninfrastruktur, Automationsintegration und Auswertungswerkzeugen im Rahmen der Gebäudetechnik. Es wird geprüft, ob alle erforderlichen Komponenten und Schnittstellen vorgesehen sind, ob sie den einschlägigen Normen entsprechen und ob ihre Funktion im Zusammenspiel gewährleistet ist.
Rechtlicher und normativer Rahmen
Ein Energiemanagementsystem im industriellen Gebäudeneubau unterliegt einer Reihe von gesetzlichen Vorgaben und technischen Normen, die bei der Planung zu berücksichtigen sind.
Im Folgenden werden die wichtigsten Regelwerke aufgeführt, die für das vorliegende Projekt relevant sind, mit kurzer Erläuterung ihrer Bedeutung:
ISO 50001:2018 – Energiemanagementsysteme: Internationaler Standard, der die Anforderungen an ein systematisches Energiemanagement festlegt (Planung, Betrieb, Überwachung, Verbesserung). ISO 50001 fordert z.B. im Kapitel 6.6 ausdrücklich die Planung der Erfassung von Energiedaten als Teil des EnMS. Für das Neubauprojekt bedeutet dies, dass bereits in der Planung festgelegt sein muss, welche Energiedaten wo und wie gemessen und gesammelt werden. Die Norm verlangt eine fortlaufende Überwachung der energiebezogenen Leistung und unterstützt den PDCA-Zyklus der kontinuierlichen Verbesserung.
ISO 50006:2014 – Energiekennzahlen (EnPI) und Ausgangsbasen: Diese Norm gibt Leitlinien, wie ein Unternehmen Energieleistungskennzahlen (EnPIs) und energetische Baselines etabliert, nutzt und aufrechterhält. Im Planungsprozess muss sichergestellt werden, dass das Energiemonitoring die Ermittlung aussagekräftiger Kennzahlen (z.B. Energieverbrauch pro Produktionseinheit, kWh je m²) und Vergleichsbasen ermöglicht. ISO 50006 hilft dabei, Messkonzepte so zu gestalten, dass spätere Energieverbräuche mit früheren Baselines verglichen und Verbesserungen quantifiziert werden können.
ISO 50015:2014 – Messung und Verifizierung der Energieperformance: Bietet Grundsätze und Leitfäden für die Messung und Verifizierung (M&V) von Energieperformance und Verbesserungen. Für die Planung heißt das, dass schon in der Ausführungsphase Kriterien bedacht werden, wie Effizienzmaßnahmen später überprüft werden (z.B. durch Vorher-Nachher-Vergleiche mit geeigneter Messtechnik, Datengenauigkeit und statistischer Auswertung). Die Einhaltung von ISO 50015 stellt sicher, dass erzielte Energieeinsparungen belastbar nachgewiesen werden können.
DIN EN 17267:2020 – Energiemessung und -überwachung (Leitfaden Energiedatensammlung): Europäische Norm, die Anforderungen und Grundsätze für die Gestaltung und Umsetzung eines Plans zur Energiemessung und -überwachung definiert. Sie ergänzt die ISO 50001, indem sie praxisnah beschreibt, was gemessen werden soll, wie viele Messstellen einzurichten sind, welche Genauigkeit erforderlich ist und wo Messgeräte zu platzieren sind. EN 17267 empfiehlt einen strukturierten 6-Stufen-Prozess zur Einführung eines Messkonzepts und adressiert typische Fragen (z.B. “Welche Energien sollen wir messen? Wo installiere ich Zähler? Wie häufig sollen Daten erfasst werden?”). Für die Prüfanweisung bedeutet dies: Es muss ein dokumentierter Mess- und Überwachungsplan vorliegen, der alle relevanten Energieströme abdeckt und es erlaubt, Einflussfaktoren auf den Verbrauch zu analysieren sowie Verbesserungen der energiebezogenen Leistung nachvollziehen zu können.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 und Novelle 2024: Das deutsche Gebäudeenergiegesetz schreibt für Neubauten und bestehende große Nichtwohngebäude fortschrittliche Maßnahmen zur Gebäudeautomation und Energieüberwachung vor. GEG §71a verlangt ab 1. Januar 2024 für neu errichtete Nichtwohngebäude mindestens den Automationsgrad Kategorie B nach DIN V 18599-11 (gegenüber zuvor Kategorie C). Dies bedeutet, der geplante Neubau muss über eine umfangreiche Gebäudeautomation verfügen, inklusive Raumautomation und Kommunikation zwischen allen Anlagen, um einen hohen Effizienzstandard zu erreichen. Zudem wird ab 1. Januar 2025 ein digitales Energiemonitoring für sämtliche Nichtwohngebäude vorgeschrieben, welches die kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger und aller gebäudetechnischen Anlagen umfasst. Mit anderen Worten: das EnMS muss in der Lage sein, alle wesentlichen Energieflüsse im Gebäude digital zu erfassen und auszuwerten, als Voraussetzung für einen optimalen Gebäudebetrieb. Diese gesetzlichen Vorgaben fließen als Muss-Kriterien in die Prüfung ein. Sie decken sich mit den Anforderungen der Normen an Datenerfassung und Automation, gehen aber als rechtliche Pflicht noch einen Schritt weiter, indem sie den Einsatz solcher Systeme verbindlich machen.
DIN EN ISO 52120-1:2022 (früher DIN EN 15232) – Energieeffizienz durch Gebäudeautomation: Diese Norm (europäisch/international) beschreibt, wie Gebäudeautomation und -steuerung zur Energieeffizienz beitragen und definiert ein Bewertungsverfahren sowie Effizienzklassen der Automation (A bis D). Für die Ausführungsplanung ist sicherzustellen, dass die Gebäudeautomation des Neubaus entsprechend ausgelegt ist (mindestens Klasse B, wie oben erwähnt, um GEG zu erfüllen). Bestimmte Steuerungsfunktionen – etwa bedarfsgerechte Lüftungsregelung, präsenzabhängige Lichtsteuerung, Lastmanagement etc. – sollten integriert sein, um einen hohen Automationsgrad und Energieeinsparungen zu erreichen. Die Prüfanweisung berücksichtigt diese Aspekte bei der Beurteilung der GA-Integration.
VDI 3814 Richtlinienreihe – Gebäudeautomation (GA): Die VDI 3814 liefert Planungsleitlinien für moderne Gebäudeautomationssysteme. Sie behandelt u.a. die strukturelle und funktionale Auslegung von MSR-Technik, Kommunikationsprotokolle, Datenpunktlisten, sowie Anforderungen an die Interoperabilität und IT-Sicherheit in der GA. Relevant für das EnMS ist, dass die Gebäudeleittechnik alle Energieverbrauchsdaten erfassen und verarbeiten kann und dass Schnittstellen zwischen der GA und dem Energiemanagement bestehen. Außerdem fordert VDI 3814 z.B., dass eine GA anlagenübergreifende Funktionen (wie Optimierungs- oder Überwachungsfunktionen) bieten soll – was im Kontext Energiemanagement bedeutet, dass etwa ein übergreifendes Lastmanagement oder Energiecontrolling implementiert sein sollte. Entsprechende Kriterien fließen in die Prüfung ein (z.B. GA-Anbindung aller Zähler, einheitliche Bussysteme, Alarmierung bei Abweichungen).
VDI 4602 Blatt 1 – Energiemanagement Begriffe (2018): Dieses Dokument definiert die wichtigsten Begriffe im Energiemanagement (z.B. Energiekennzahl, Energieträger, Nutzenergie etc.) und gibt damit einen Bezugsrahmen. Zwar ist es keine direkt technische Norm, aber es sorgt für einheitliches Verständnis. Bei der Prüfung wird vorausgesetzt, dass die Planung konsistente Begriffsverwendungen hat (z.B. was als Energieverbrauch oder Primärenergie zählt) und dass Kennzahlen nach einheitlicher Definition verwendet werden, damit Berichte und Dokumentation eindeutig sind. Im Sinne der Prosa wird VDI 4602 hier als Hintergrund genannt, um die Kommunikation zwischen Fachplanern, Prüfern und Betreibern auf eine gemeinsame Terminologie zu stellen.
VDI 4600 – Kumulierter Energieaufwand (2012): Diese Richtlinie beschreibt Methoden zur Berechnung des kumulierten Energieaufwands über Lebenszyklen von Produkten und Anlagen. Im Kontext unseres EnMS kann VDI 4600 herangezogen werden, um die Lebenszyklusperspektive einzunehmen: beispielsweise um zu beurteilen, ob bestimmte Effizienzmaßnahmen über ihren Lebenszyklus tatsächlich Energie einsparen, wenn man auch den Aufwand zu ihrer Herstellung betrachtet. Für die Prüfanweisung ist vor allem relevant, dass eine wirtschaftliche Bewertung und Lebensdauerbetrachtung der Energiemanagement-Maßnahmen erfolgt. Zwar richtet sich VDI 4600 primär an Lebenszyklusanalyse, doch die Idee, Aufwand und Nutzen energetisch und ökonomisch abzuwägen, spiegelt sich in den Prüfkriterien zur Wirtschaftlichkeit wider.
EnEff-Richtlinien / EU-Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/EU) und nationales Recht (EDL-G): Auf europäischer Ebene gibt die Energieeffizienz-Richtlinie den Rahmen vor (u.a. Pflicht zu Energieaudits oder EnMS für große Unternehmen, Förderung von Smart Metering usw.). National wurde dies im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) umgesetzt, das große Unternehmen verpflichtet, regelmäßig Energieaudits nach DIN EN 16247 oder ein zertifiziertes EnMS (ISO 50001) durchzuführen. Für unseren Neubau bedeutet dies: Falls der Betreiber unter diese Regelungen fällt, muss die Infrastruktur geschaffen sein, aussagekräftige Daten für Audits zu liefern. Zudem fördern staatliche Programme (z.B. Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft) oft Energiemonitoring und Lastmanagement – die Planung sollte daher auch förderfähige Standards berücksichtigen. Diese Richtlinien bestärken die Notwendigkeit eines EnMS, fließen indirekt in die Prüfung ein (z.B. ob die Messausstattung ausreicht, um ein Audit durchführen zu können gemäß DIN EN 16247, die ebenfalls Datensammlung fordert).
Es bildet der genannte rechtliche und normative Rahmen den Maßstab für die Prüfung. Die Ausführungsplanung muss sowohl die Mindestanforderungen der Gesetze (verbindlich) erfüllen, als auch den Stand der Technik gemäß Normen berücksichtigen. Im Zweifel gilt die strengere Vorgabe. Insbesondere GEG und ISO 50001 stellen harte Anforderungen, während die VDI- und DIN-Normen sowie ISO-Leitfäden (50006, 50015) als anerkannte Regeln der Technik herangezogen werden, um die Güte und Vollständigkeit der Planung zu bewerten. Jede Abweichung von diesen könnte zu Effizienzeinbußen, Regelverstößen oder Problemen bei Audits und Zertifizierungen führen.
Prüfumfang und Schwerpunkte der Ausführungsplanung Energiemanagement
Bei der Prüfung der Ausführungsplanung im Bereich Energiemanagement liegt der Fokus auf der technischen Ausarbeitung aller Komponenten des EnMS. Es wird geprüft, ob die Planung vollständig ist und alle vorgesehenen Bausteine funktional zusammenwirken.
Die Schwerpunkte lassen sich wie folgt gliedern:
Zählerstruktur und Medien-Monitoring: Sind sämtliche relevanten Energieströme (Strom, Wärme, Kälte, Wasser, Druckluft, Gase etc.) durch geeignete Zähler erfasst? Wurde ein Messkonzept erstellt, das Haupt- und Untermessungen festlegt und eine hierarchische Zählerstruktur (Zählerbaum) vorsieht? Stimmen die technischen Spezifikationen der Zähler (Genauigkeitsklasse, Messbereich, Auflösung) mit den Anforderungen überein? Diese Punkte betreffen die Hardware-Grundlage des Energiemanagements – ohne umfassende und korrekte Messungen ist kein wirksames EnMS möglich.
Datenerfassung, -übertragung und -sicherheit: Wie gelangen die erfassten Daten vom Zähler zum Auswertesystem? Geprüft wird, ob die Planung eine zuverlässige Datenanbindung aller Zähler vorsieht (z.B. über ein Bussystem, Netzwerk oder Funk, mit definierten Protokollen wie M-Bus, Modbus TCP, BACnet etc.). Ebenso wichtig ist die IT-Sicherheit: Sind die übertragenen Daten vor Verlust, Verfälschung und unbefugtem Zugriff geschützt (z.B. durch Pufferung im Zähler, verschlüsselte Übertragung, Firewall/VLAN-Konzept im Gebäudenetz)? Da Energieverbrauchsdaten oft unternehmenskritisch sind, muss das Konzept den Stand der Technik in Sachen Datensicherheit erfüllen (u.a. Anforderungen aus ISO 27001 oder BSI-Grundschutz können hier sinngemäß herangezogen werden). Dieser Schwerpunkt betrifft das Nervensystem des EnMS – eine robuste Kommunikationsinfrastruktur ist Voraussetzung für verlässliches Monitoring.
Messkonzept und Energiekennzahlen: Neben der Hardware ist das Konzeptuelle wesentlich. Geprüft wird, ob ein schriftliches Messkonzept oder Messstellen-Verzeichnis vorliegt, das z.B. gemäß DIN EN 17267 die Zielsetzung jeder Messung beschreibt (Überwachung, Abrechnung, Benchmarking etc.) und ob festgelegt wurde, wie aus den Daten Energiekennzahlen (EnPIs) abgeleitet werden. Wurden alle bedeutenden Einflussfaktoren für den Energieverbrauch identifiziert und gibt es Messgrößen dafür (z.B. Außentemperatur für Heizenergie, Produktionsstückzahlen für Prozessenergie)? Ein gutes Messkonzept stellt sicher, dass später in der Betriebsphase Analysen nach ISO 50006 (Vergleich mit Baseline) möglich sind. Hier fließen auch Überlegungen zur Datenqualität ein: Ist die zeitliche Auflösung der Messwerte fein genug, um Lastspitzen zu erkennen, aber auch nicht zu umfangreich, um handhabbare Datenmengen zu behalten? Wurden Kriterien für Plausibilitätsprüfungen definiert (etwa Toleranzen, innerhalb derer sich unterschiedliche Zähler summieren müssen)? Dieser Themenblock prüft die Planungslogik hinter der Messtechnik.
Integration in Gebäudeautomation (GA) und MSR-Technik: Ein Industrieneubau mit komplexer Technik erfordert, dass das Energiemanagement nicht isoliert, sondern in die Gebäudeleittechnik und die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) integriert ist. Hier wird kontrolliert, ob die Ausführungsplanung vorsieht, dass alle Energiezähler an das zentrale Gebäudeautomationssystem angebunden sind und die Daten dort zusammenlaufen. Gemäß GEG §71a muss die GA einen hohen Automationsgrad haben, der auch Energiemanagement-Funktionen umfasst (z.B. selbstständige Optimierung von Anlagen auf Basis der Verbrauchsdaten). Die Prüfanweisung betrachtet daher: Unterstützt das GA-Konzept Funktionen wie Lastspitzenbegrenzung, zeitliche Optimierung von Anlagenschaltzeiten, oder das Fahren von Anlagen im energieeffizienten Bereich? Sind Schnittstellen zwischen dem Energiemanagement-Softwaremodul und der GLT (Gebäudeleittechnik) definiert? Hier greifen Normen wie DIN EN ISO 52120-1 (früher EN 15232) und VDI 3814 ineinander – es geht um die funktionsübergreifende Verknüpfung von Monitoring und aktiver Steuerung. Auch die Bedienbarkeit wird betrachtet: z.B. ob im GA-Leitsystem Visualisierungen der Energieströme verfügbar sind oder ob separate Software verwendet wird.
Schnittstellen zu Erzeugung, Verbrauch, Speicher und Betriebsführung: Ein modernes Energiemanagementsystem muss über das Gebäude hinaus vernetzt denken. Geprüft wird daher, ob Schnittstellen zu Eigenenergieerzeugungsanlagen (etwa PV-Anlagen, BHKW) vorgesehen sind, sodass deren Leistung gemessen und ggf. geregelt wird. Ebenso werden Energiespeicher (Batterien, Wärmespeicher) betrachtet: ist ihre Einbindung ins Energiemanagement geplant, um z.B. Lastmanagement durchzuführen oder Spitzenlasten abzupuffern? Was die Verbraucher angeht, so liegt ein Augenmerk auf der Produktion: Falls Produktionsmaschinen erhebliche Energieverbräuche haben, sind Schnittstellen zum Produktionsleitsystem oder zumindest Messungen an den Maschinen vorgesehen? Zudem spielt die Betriebsführung (Facility Management, Leittechnik der Produktion) eine Rolle – hier wird geprüft, ob z.B. das Energiemonitoring-System Daten an andere Managementsysteme weitergibt (wie ein zentrales Dashboard für das Betriebspersonal) oder ob Verantwortlichkeiten definiert sind, wer die Daten auswertet und Maßnahmen ergreift. Die Schnittstellenprüfung stellt sicher, dass das EnMS nicht inselartig bleibt, sondern alle relevanten Akteure und Systeme verbindet, um ein ganzheitliches Energiemanagement zu ermöglichen.
Analyse- und Visualisierungsfunktionen: Über die reinen Rohdaten hinaus wird geprüft, ob die geplante Software/Leittechnik Funktionen zur Datenanalyse bietet. Dazu gehören z.B. das Erzeugen von Energieberichten, das Berechnen von Kennzahlen, Trendanalysen, Anomalieerkennung bei Mehrverbräuchen und Vergleich mit Zielwerten oder Benchmarks. ISO 50001 und ISO 50006 fordern, dass die Organisation ihre energiebezogene Leistung überwacht und bewertet – die Planung sollte daher Tools vorsehen, die diese Bewertung ermöglichen (z.B. grafische Auswertungen, KPI-Dashboards). Auch Visualisierung ist wichtig: Sind Benutzeroberflächen geplant, auf denen man z.B. den aktuellen Energieverbrauch aller Medien sieht? Gibt es Alarmmeldungen bei auffälligen Abweichungen? Die Prüfanweisung kontrolliert hier, ob ein nutzerfreundliches und informatives Monitoring vorgesehen ist, da nur so das Energiemanagement-Personal effektiv arbeiten kann. Zudem muss an Berichtswesen gedacht sein – etwa monatliche Energieberichte für die Geschäftsführung oder für Behörden (z.B. im Rahmen von Energieaudit- oder Umweltberichterstattungspflichten). Eine gute Planung integriert solche Funktionen oder ermöglicht zumindest die Datenexporte dafür.
Wirtschaftliche Bewertung und Effizienz der Maßnahmen: Schließlich wird betrachtet, ob die geplanten Energiemanagement-Maßnahmen in einem sinnvollen wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Wurde bei der Planung ein Kosten-Nutzen-Abgleich vorgenommen? Beispielsweise: Die Anzahl der Zähler – ist sie angemessen (weder zu gering noch unwirtschaftlich hoch)? Wurde priorisiert, dass zunächst die größten Verbraucher detailliert gemessen werden (Pareto-Prinzip), bevor man Kleinstverbräuche aufwendig erfasst? Die Prüfanweisung verlangt, dass zumindest qualitativ abgeschätzt wurde, wie hoch der Nutzen der Transparenz bzw. möglichen Einsparungen ist im Vergleich zu Investitions- und Betriebskosten des EnMS. Auch rechtliche Vorteile wie Steuerermäßigungen (Spitzenausgleich) oder Fördermittel bei ISO-50001-Zertifizierung gehören hier zur Betrachtung. Zudem fließt die Zukunftsfähigkeit ein: Ist das System erweiterbar, um bei Produktionssteigerungen oder Ausbau des Betriebs weiter nutzbar zu bleiben? Sind die Betriebskosten des Systems (z.B. Softwarelizenzen, Wartung der Zähler) vertretbar über den Lebenszyklus? – Diese Fragen zielen darauf, dass das Energiemanagement nicht nur technisch, sondern auch ökonomisch nachhaltig geplant wurde.
All diese Schwerpunkte werden in der Prüftabelle in einzelne Prüfpunkte aufgegliedert. Die Prüfung erfolgt typischerweise durch Durchsicht der Planungsdokumente (Messstellendokumentation, Schemazeichnungen, technische Beschreibungen, Datenpunktlisten der GA, IT-Konzepte, etc.) sowie durch Abgleich mit den genannten Normen und Vorgaben. Wo erforderlich, können Rückfragen an die Planer gestellt werden oder Berechnungen eingefordert werden (z.B. Abschätzung von Einsparpotenzialen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen). Das Ergebnis der Prüfung ist eine vollständige Bewertung, ob das Energiemanagement-Konzept in der Ausführungsplanung normgerecht und sinnvoll umgesetzt ist, und eine Liste etwaiger Korrektur- oder Ergänzungsempfehlungen vor der Umsetzung.
Prüftabelle: Checkliste für die Ausführungsplanung Energiemanagement
Nachfolgend ist eine tabellarische Checkliste aller funktionalen und technischen Prüfkriterien aufgeführt. Jede Prüfposition enthält eine kurze Beschreibung des Kriteriums bzw. der Anforderung. Bei der Anwendung der Checkliste sind die jeweiligen Nachweise (Planunterlagen, Berechnungen, Konzepte) heranzuziehen und abzuhaken, ob das Kriterium erfüllt ist (Ja/Nein), inklusive Dokumentation von Feststellungen oder Mängeln in einer Bemerkungsspalte.
Checkliste für die Ausführungsplanung Energiemanagement
Prüfbereich | Prüfkriterium / Anforderung | Erfüllt? |
---|---|---|
Zählerstruktur & Messkonzept | Vollständige Zählerübersicht: Alle Energiezähler (Strom, Gas, Wärme, Kälte, Wasser, Druckluft, etc.) sind in den Planungsunterlagen aufgelistet und verortet. | |
Haupt- und Untermessungen: Für alle Hauptenergiezuführungen (Netzanschlüsse) sowie für wesentliche Verbrauchergruppen/Teilprozesse sind geeignete Unterzähler vorgesehen, um Verbräuche differenziert zu erfassen. | ||
Messplan nach DIN EN 17267: Ein dokumentierter Mess- und Monitoringplan liegt vor, der festlegt, welche Energien wo gemessen werden und mit welcher Zielsetzung (Überwachung, Benchmarking, Abrechnung). | ||
Messgerät-Spezifikation: Die Genauigkeitsklassen und Messbereiche der Zähler sind den Anforderungen angemessen (z.B. MID-konforme Stromzähler für Abrechnungszwecke, Wärmemengenzähler nach DIN EN 1434, etc.). | ||
Zeitliche Auflösung: Die Erfassungsintervalle der Zähler (z.B. 15-Minuten-Werte für Strom, Stundenwerte für Wärme) sind definiert und ausreichend, um Lastgänge und Verbrauchsspitzen zu analysieren. | ||
Vollständige Medienabdeckung: Alle im Betrieb genutzten Energieträger und Medien (Elektroenergie, Heizwärme, Prozesswärme, Kälte, Druckluft, technische Gase, Wasser) werden messtechnisch erfasst (keine Lücken). | ||
Zählerhierarchie & Summenbildung: Die Zählerstruktur ist hierarchisch konsistent geplant (Summe der Unterzähler plausibilisiert Hauptzähler innerhalb einer Toleranz) und ermöglicht Energiebilanzen je Medium. | ||
Datenübertragung & -anbindung | Kommunikationsschnittstellen: Für jeden Zähler/Sensor sind die Schnittstellen festgelegt (M-Bus, Modbus, BACnet, Wireless etc.) und die Kompatibilität mit der vorgesehenen Leittechnik ist sichergestellt. | |
Netzwerktopologie: Ein Konzept für die Datennetz-Anbindung aller Zähler liegt vor (z.B. Busstrang pro Gebäudeabschnitt, Anbindung an Automationsstationen, IP-Netzwerk). Bandbreite und Echtzeitbedarf sind berücksichtigt. | ||
Datenübertragungsrate: Das Intervall der Datenerfassung/Übertragung ist festgelegt und ausreichend für das Monitoring (z.B. Auslesung Lastgangdaten mind. alle 15 Minuten bei Strom, ggf. sekündlich für Lastmanagement). | ||
Pufferung bei Ausfall: Es sind Vorkehrungen getroffen, dass bei Kommunikationsausfällen keine Daten verloren gehen (z.B. lokale Speicher in Smart Metern oder Datenlogger für mind. 24 Stunden). | ||
IT-Sicherheit Übertragung: Die Energiedaten werden über gesicherte Verbindungen übertragen (z.B. VPN, verschlüsselte Protokolle) oder innerhalb eines dedizierten GA-Netzwerks gehalten, um Manipulation und unbefugten Zugriff auszuschließen. | ||
Zugriffsschutz: Zugriffsrechte auf Messdaten sind definiert (z.B. nur autorisierte Systeme/Personen können Rohdaten abrufen; Schreibzugriff ggf. gesperrt). | ||
Datenmanagement & Qualität | Zentrale Datenspeicherung: Eine zentrale Datenbank oder ein Server für Energiedaten ist vorgesehen, in dem alle Messwerte zusammenfließen und langfristig (mehrere Jahre) gespeichert werden können. | |
Plausibilitätsprüfung: Das System bzw. Konzept sieht automatische Plausibilitätskontrollen vor (z.B. Vergleiche Summe Unterzähler vs. Hauptzähler, Erkennung von Ausreißern oder Null-Verbrauch über längere Zeit). | ||
Datenaggregation: Es ist festgelegt, wie Rohdaten zu sinnvollen Zeiträumen aggregiert werden (Stunden-, Tages-, Monatswerte) und dass hierfür im Leitsystem Funktionen oder Auswertetools vorhanden sind. | ||
Datenqualität/Datenverlust: Es existieren Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenqualität (z.B. regelmäßige Kalibrierung der Zähler eingeplant, Überwachung der Sensorfunktion) und es gibt Backup-Lösungen für die Daten (regelmäßige Backups, Redundanz). | ||
Langzeitarchivierung: Die Aufbewahrungsdauer der aufgezeichneten Energiedaten entspricht betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen (z.B. Mindestzeitraum für Audits, Nachvollziehbarkeit von Trends über Jahre). | ||
Visualisierung & Berichtswesen | Energie-Dashboard: Ein Visualisierungssystem ist vorgesehen, das relevante Echtzeitdaten und Kennzahlen übersichtlich darstellt (z.B. Web-Dashboard am Leitstand oder Software mit Benutzeroberfläche für Energiemanager). | |
Alarmierung: Es sind Alarm- oder Benachrichtigungsfunktionen geplant, die bei definierten Schwellwertüberschreitungen oder Anomalien (z.B. plötzlicher Mehrverbrauch) automatisch Meldungen generieren. | ||
Regelmäßige Berichte: Die Erstellung periodischer Energieberichte ist konzipiert (monatliche Verbrauchsberichte, Quartalsreports mit KPI-Trends etc.), idealerweise automatisiert durch das System. | ||
Regelmäßige Berichte: Die Erstellung periodischer Energieberichte ist konzipiert (monatliche Verbrauchsberichte, Quartalsreports mit KPI-Trends etc.), idealerweise automatisiert durch das System. | ||
Mehrsprachigkeit/Einheiten: (Sofern relevant) Die Software unterstützt alle benötigten Sprachen und Einheiten; die Planungsdokumente stellen sicher, dass etwa internationale Nutzer die Daten verstehen können (z.B. Angabe in kWh und CO₂-Emissionen). | ||
Integration in GA/MSR | GA-Anbindung aller Zähler: Die Energiezähler und Messfühler sind in die Gebäudeautomation integriert (z.B. Datenpunkte in der GLT definiert), sodass die Verbrauchsdaten im GA-System verfügbar und verknüpfbar sind. | |
Automationsfunktionen Energiesparen: Die GA ist mit Funktionen zur energieoptimierten Betriebsführung ausgestattet (z.B. Lastabwurf bei Überlast, adaptive Sollwertanpassung nach Nutzungsprofil, Lüftungsabschaltung bei Fensteröffnung, etc.). | ||
Automationsgrad B (DIN V 18599-11): Der geplante Automationsgrad entspricht Kategorie B (oder höher) – z.B. Raumautomations-Funktionen (Temperatur, Beleuchtung, Sonnenschutz) sind vollständig vorgesehen – und erfüllt damit GEG-Anforderungen. | ||
Schnittstelle EnMS-Software: Falls eine separate Energiemanagement-Software neben der GA existiert, sind bidirektionale Schnittstellen definiert (Datenexport/import, Protokollkopplung wie OPC UA, BACnet/SC etc.), sodass beide Systeme konsistent arbeiten. | ||
Eingriffsbefugnisse geregelt: Es ist festgelegt, inwieweit das Energiemanagementsystem aktiv in die Steuerung eingreifen darf (z.B. Lastmanagement: das EnMS sendet Befehle an GA-Komponenten, oder es gibt nur Empfehlungen für Bediener). | ||
Schnittstellen Energie & Betrieb | Erzeugungsanlagen-Monitoring: Alle vorhandenen Energieerzeuger (PV-Anlagen, BHKW, Notstrom) sind ins Monitoring integriert (Leistungs- und Ertragsmessung) und eine Schnittstelle zur Steuerung (z.B. Einspeiseregelung) ist vorgesehen, falls erforderlich. | |
Energiespeicher-Integration: Etwaige Energiespeicher (z.B. Batteriespeicher, thermische Speicher) sind messtechnisch erfasst (Lade-/Entladeleistung, Füllstand) und das EnMS berücksichtigt deren Betrieb für Lastmanagement oder Notstromstrategien. | ||
Produktionsdaten-Kopplung: Das Energiemanagement ist mit der Produktion verknüpft – entweder durch Messung an Produktionsanlagen oder Schnittstellen zum Produktionsleitsystem – um Energieverbräuche pro Produkt/Charge erfassen zu können. | ||
Facility-Management Schnittstelle: Energiedaten werden an das übergeordnete Betriebsführungs- oder Facility-Management-System gemeldet (sofern vorhanden), damit Betriebspersonal zentral alle Performance-Daten (inkl. Energie) einsehen kann. | ||
Demand Response & Versorger: Es ist geprüft, ob das EnMS an externe Systeme (Netzbetreiber, Demand-Response-Plattformen) angebunden werden sollte – z.B. Bereitstellung von Lastflexibilität – und falls ja, sind dafür technische Vorkehrungen getroffen. | ||
Dokumentation & Konformität | Nachweis ISO-50001-Konformität: Die Planung dokumentiert alle erforderlichen Elemente, um später eine ISO-50001-Zertifizierung zu ermöglichen (z.B. Messkonzept, Verbraucherlisten mit SEU – Significant Energy Uses, Verantwortlichkeiten für Monitoring sind definiert). | |
GEG-Vorgaben erfüllt: Prüfung, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind: Automationsgrad B (vgl. oben), digitales Energiemonitoring für alle Hauptenergieträger eingerichtet, und technisches Inbetriebnahmemanagement (Feinabstimmung in erster Betriebsperiode) eingeplant. | ||
Normen und Richtlinien berücksichtigt: Die Planung spiegelt die Inhalte der relevanten Normen wider (DIN EN 17267 Messplan, ISO 50006 EnPIs, ISO 50015 M&V, VDI 3814 GA-Funktionen etc.) – Abweichungen sind erläutert und begründet. | ||
Prüf- und Abnahmekonzept: Für das EnMS ist ein Inbetriebnahme- und Abnahmeplan vorhanden (Test aller Zähler, Überprüfung der Datenflüsse, Abgleich Soll-/Ist-Werte, Schulung des Personals in der Bedienung). Dies stellt sicher, dass das System zum Betriebsstart voll funktionsfähig übergeben wird. | ||
Dokumentation vollständig: Alle Komponenten des Energiemanagements sind in den Dokumenten erfasst (Pläne, Schemata, Funktionsbeschreibungen). Insbesondere existieren Stromlaufpläne der Zähler, Datenpunktlisten der GA, und Bedienungsanleitungen/Handbücher für die Software. | ||
Wirtschaftlichkeit | Kosten-Nutzen-Verhältnis: Es wurde ein Abgleich vorgenommen, ob die erwarteten Einsparungen bzw. der Nutzen des EnMS im Verhältnis zu den Investitions- und Betriebskosten stehen (z.B. Amortisationszeit für Messtechnik durch Energieeinsparung). | |
Priorisierung wesentlicher Verbraucher: Die Ressourcen des EnMS (Zähler, Sensoren, Analysen) sind dort konzentriert, wo die größten Energieverbräuche anfallen (Significant Energy Uses), um mit minimalem Aufwand maximale Wirkung zu erzielen. | ||
Lebenszykluskosten beachtet: Bei der Auswahl der Mess- und Automationskomponenten wurden Folgekosten berücksichtigt (Kalibrierintervalle, Wartungsverträge, Software-Updates). Es drohen keine unverhältnismäßigen laufenden Kosten, die den Nutzen aufzehren. | ||
Zukunftsreserve: Die Planung enthält Reserven für Erweiterungen (z.B. freie Zählerplätze, modulare Softwarelizenzen, Aufstockungsmöglichkeiten bei Datenpunkten), sodass bei Änderung der Nutzungsanforderungen kein kompletter Systemwechsel nötig wird. | ||
Fördermittel / steuerliche Vorteile: Es ist geprüft, ob das Projekt durch staatliche Förderung (z.B. BAFA-Förderung für Energiemanagementsysteme) unterstützt werden kann oder ob ISO-50001-Zertifizierung steuerliche Vorteile bringt (Spitzenausgleich), und die Planung erfüllt die dafür nötigen Voraussetzungen. |
Legende: NWG = Nichtwohngebäude; GA = Gebäudeautomation; MSR = Mess-, Steuer- und Regeltechnik; BHKW = Blockheizkraftwerk; SEU = Significant Energy Use (wesentlicher Energieeinsatz).
Jeder Prüfpunkt ist mit "Erfüllt" abzuhaken, sofern die Ausführungsplanung das Kriterium vollständig erfüllt. Bei "Nein" sind in der Bemerkung die festgestellten Lücken oder Abweichungen zu notieren und entsprechende Nachbesserungen einzufordern. Die obige Checkliste deckt kritische Faktoren des Energiemanagements im Planungskontext ab – von der technischen Ausrüstung über die Dateninfrastruktur bis hin zur organisatorischen Einbettung und Wirtschaftlichkeit. Dadurch wird sichergestellt, dass der industrielle Neubau ein ganzheitlich funktionierendes Energiemanagementsystem erhält, das sowohl den rechtlichen Vorgaben (z.B. GEG, ISO 50001) als auch den praktischen Erfordernissen eines effizienten, sicheren und nachhaltigen Betriebs gerecht wird.