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Nachhaltige, dezentrale Energieerzeugung: Auftraggeber- und Betreiberpflichten

Facility Management: Energiemanagement » Strategie » Betreiberverantwortung

Rechtlicher Rahmen, normgerechter Betrieb und organisatorische Anforderungen

Rechtlicher Rahmen, normgerechter Betrieb und organisatorische Anforderungen

Dezentrale Energieerzeugung – beispielsweise durch Photovoltaik, Blockheizkraftwerke (BHKW) oder Wärmepumpensysteme – ist ein zentraler Baustein für mehr Nachhaltigkeit im Gebäudebetrieb. Immer häufiger werden solche Systeme direkt im Objekt installiert, um Emissionen zu senken, die Unabhängigkeit von externen Versorgern zu erhöhen und langfristig Kosten zu reduzieren. Doch mit dem technischen Fortschritt steigen auch die rechtlichen und betrieblichen Anforderungen an Auftraggeber und Betreiber dieser Anlagen.

Insbesondere bei der Planung, Errichtung und dem späteren Betrieb solcher Systeme sind eine Vielzahl von Regelwerken, Genehmigungspflichten und Überwachungspflichten zu beachten. Neben Energie- und Umweltrecht betreffen diese Vorgaben auch Arbeitsschutz, Betriebssicherheit und baurechtliche Aspekte. Facility Manager müssen dabei sowohl im Auftraggeber- als auch im Betreiberkontext fundierte Entscheidungen treffen und deren Umsetzung rechtssicher steuern.

Wer seiner Verantwortung nicht umfassend nachkommt, riskiert nicht nur Energieertragseinbußen oder Stilllegungen durch Behörden, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen bei Betriebsstörungen oder Sicherheitsvorfällen. Der rechtssichere Betrieb dezentraler Energieanlagen verlangt daher eine frühzeitige Einbindung von Fachplanung, eine klare Zuweisung von Betreiberpflichten und eine konsequente Dokumentation über den gesamten Lebenszyklus hinweg.

Rechtlicher Rahmen und zentrale Pflichten - Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Förderung und Netzeinspeisung

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Anforderungen an Betreiber von Energieanlagen

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG): Nutzungspflichten erneuerbarer Energien

  • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Regelung zur Erfassung und Abrechnung

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sicherheitsanforderungen für technische Anlagen

  • VDE-Anwendungsregeln: z. B. VDE-AR-N 4105 (Netzanschluss von Erzeugungsanlagen)

Zudem gelten Meldepflichten beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur sowie Vorgaben zur Kennzeichnung, Wartung und Netzverträglichkeit.

Auftraggeberpflichten bei Planung und Errichtung - Bereits im Planungsprozess liegt die Verantwortung beim Auftraggeber für:

  • Einhaltung baurechtlicher Vorgaben (Landesbauordnung, Brandschutz)

  • Auswahl qualifizierter Fachplaner und Errichter

  • Sicherstellung der Netzverträglichkeit und ggf. Bauartzulassungen

  • Berücksichtigung von Schall-, Blitz- und Überspannungsschutz

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei gewerblichen Anlagen

Für die spätere Betreiberverantwortung ist außerdem sicherzustellen, dass die Verantwortlichkeiten vertraglich geregelt und übergeben werden (z. B. durch Betriebsführungsvereinbarungen oder Betreiberwechsel).

Betreiberpflichten während des Betriebs

Betreiber müssen den sicheren, normgerechten und energieeffizienten Betrieb gewährleisten.

Dazu zählen:

  • Regelmäßige Wartung, Inspektion und Überwachung der Anlagentechnik (z. B. Module, Wechselrichter, Speicher)

  • Anlagendokumentation und Prüfprotokolle nach BetrSichV

  • Zählermanagement und korrekte Abrechnung (Eigenverbrauch, Einspeisung)

  • Monitoring von Energieerträgen zur Früherkennung von Fehlfunktionen

  • Meldungen bei Störungen oder Rückwirkungen auf das Netz

Technische Normen wie DIN EN 62446, DIN VDE 0100-712 oder VDI 2166 Blatt 2 (Integration von PV-Anlagen in Gebäude) geben konkrete Vorgaben für Planung, Installation und Betrieb.