Energiemanagement: Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Energiemanagement“
Energiemanagement umfasst die Planung, Steuerung und Optimierung des Energieeinsatzes in einem Unternehmen oder einer Organisation. Es zielt darauf ab, Energieverbräuche zu reduzieren, Kosten zu senken und die Umweltbilanz zu verbessern. Dabei können organisatorische Maßnahmen (z. B. Nutzungszeiten, Verhaltensänderungen) ebenso zum Einsatz kommen wie technische Eingriffe in Anlagen, Prozesse oder Gebäudeleittechnik. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob und warum eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) für das „Energiemanagement“ notwendig ist. Eine Gefährdungsbeurteilung für das Energiemanagement ist notwendig, sobald technische oder organisatorische Änderungen mit potenziellen Gefährdungen für Beschäftigte verbunden sind. Es gelten § 5 ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschriften – ungeachtet dessen, dass ISO 50001 (Energiemanagement) selbst kein Arbeitsschutzgesetz ist. Typische Risiken sind Umbauten an elektrischen oder thermischen Anlagen, Reduzierung von Beleuchtungs- und Lüftungsleistungen, Einsatz neuer Technologien (Batteriespeicher, Wärmepumpen etc.), Explosions- und Brandschutz, Absturz, Lärm, schlechte Raumluft.
„Energiemanagement“ ist mehr als nur ein organisatorischer Prozess: Sobald Anpassungen an technischen Anlagen, Gebäudetechnik oder Arbeitsbedingungen vorgenommen werden, können daraus neue Gefährdungen für Beschäftigte entstehen. Gemäß § 5 ArbSchG und der Betriebssicherheitsverordnung erfordert daher jede energierelevante Maßnahme – sei es die Installation neuer Beleuchtungs- oder Heizsysteme, die Änderung von Lüftungskonzepten, das Einbinden dezentraler Energieerzeugung oder das Einführen von Lastmanagement – eine Gefährdungsbeurteilung. Ein ganzheitliches, regelmäßig aktualisiertes Energiemanagementkonzept integriert Arbeitsschutz, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit und trägt so zu einer nachhaltigen und sicheren Unternehmensentwicklung bei.