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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Das Konzeptpaket „Energie-, Energiemanagement-, Energieeffizienz-, Mess-, Zähl-, Lastmanagement- und Regenerative-Energien-Konzept“ ist ein verbindlicher fachlicher Ordnungsrahmen.

Im Mittelpunkt stehen folgende Regelungsaufgaben: Energiebedarf, Lastprofile, Versorgung, Umwandlung, Verteilung, Speicherung, Redundanz, Effizienz, Emissionen, Betrieb und Ausbaupfad beschreiben. Es übersetzt Anforderungen in abgestimmte Entscheidungen, Verantwortungen, Daten, Maßnahmen und Nachweise. Das Paket bündelt 6 fachlich zusammengehörige Module: Energiekonzept – GEFMA 114; Mess- und Zählkonzept – GEFMA 114; Energiemanagementkonzept; Energieeffizienzkonzept; Lastmanagementkonzept; Regenerative-Energien-Konzept. Die Zusammenfassung reduziert Doppelarbeit, ohne die fachlichen Teilmodule, ihre Freigaben oder anlagenspezifischen Pflichten aufzulösen. Der Konzeptstatus endet deshalb nicht mit einer Beschreibung: Wirksam wird das Paket erst, wenn Geltungsbereich, Mindestanforderungen, Variantenentscheidungen, Schnittstellen und Prüfkriterien freigegeben und in Betrieb, Verträge, Systeme oder Planungsunterlagen überführt sind.

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Ausgangspunkt ist regelmäßig eine uneinheitliche oder historisch gewachsene Praxis im Themenfeld Energie-, Energiemanagement-, Energieeffizienz-, Mess-, Zähl-, Lastmanagement- und Regenerative-Energien-Konzept. Die relevanten Festlegungen liegen häufig verteilt in Genehmigungen, Verträgen, Planungsunterlagen, Handbüchern, Einzelanweisungen und Erfahrungswissen. Für das Paket sind insbesondere folgende Aufgaben zusammenzuführen: Energiebedarf, Lastprofile, Versorgung, Umwandlung, Verteilung, Speicherung, Redundanz, Effizienz, Emissionen, Betrieb und Ausbaupfad beschreiben; Medien, Messgrößen, Bilanzgrenzen, Zählpunkte, Messbereiche, Genauigkeit, Datenübertragung, Kostenstellen, Visualisierung, Wartung und Auswertung festlegen; Energiepolitik, Verantwortlichkeiten, wesentliche Energieeinsätze, Baselines, Kennzahlen, Ziele, Aktionspläne, Monitoring, Audits und Verbesserung organisieren; Verbraucher, Betriebsweisen, Verluste, Benchmarks, Einsparpotenziale, Maßnahmen, Wirtschaftlichkeit, Umsetzung und Erfolgskontrolle analysieren; Lastgänge, Leistungsspitzen, flexible Verbraucher, Ladeeinrichtungen, Speicher, Erzeugung, Steuerung, Prioritäten, Tarife und Notbetrieb definieren; Standortpotenziale, Technologien, Flächen, Ertrag, Eigenverbrauch, Speicher, Netzeinspeisung, Genehmigung, Wirtschaftlichkeit und Betrieb bewerten. Ohne eine gemeinsame Konzeption entstehen widersprüchliche Sollwerte, Lücken zwischen Auftraggeber und Betreiber, unklare Kostenfolgen sowie Nachweise, die im Ereignis- oder Prüfungsfall nicht belastbar sind. Die Bearbeitung muss deshalb die Anforderungen des Kerngeschäfts, der Eigentümer- und Betreiberorganisation sowie der Nutzer in einem entscheidungsfähigen Sollbild verbinden. Für den Hauptbereich gilt dabei: Dieser Hauptbereich übersetzt Energie-, Klima-, Umwelt- und Mobilitätsziele in messbare Programme, belastbare Daten und priorisierte technische wie organisatorische Maßnahmen. Erforderlich ist kein maximaler Dokumentumfang, sondern eine entscheidungsfähige Fassung, die reale Risiken, Betriebszeiten, Ressourcen und vorhandene Systemgrenzen abbildet.

Ziele des Konzeptes

  • Ein belastbares, von den zuständigen Stellen freigegebenes Zielbild für Energie-, Energiemanagement-, Energieeffizienz-, Mess-, Zähl-, Lastmanagement- und Regenerative-Energien-Konzept herstellen.

  • Muss-Anforderungen, betriebliche Standards und wirtschaftlich zu bewertende Optionen eindeutig trennen.

  • Die gebündelten Teilmodule mit klaren Verantwortungen, Übergabepunkten und Nachweisen versehen.

  • Nutzungsspezifische Prioritäten und Abweichungen transparent begründen.

  • Eine umsetzbare Roadmap mit Terminen, Ressourcen, Kosten und Wirksamkeitskontrollen ableiten.

Konkreter Nutzen und Wertbeitrag

Der Wert des Pakets liegt in der gemeinsamen Steuerung eines zusammenhängenden Sachverhalts. Im Themenfeld „Energie-, Energiemanagement-, Energieeffizienz-, Mess-, Zähl-, Lastmanagement- und Regenerative-Energien-Konzept“ werden Entscheidungen nicht mehr isoliert durch einzelne Gewerke, Standorte oder Dienstleister getroffen, sondern anhand einheitlicher Schutzziele, Leistungsbilder und Wirtschaftlichkeitskriterien. Rechtlich unterstützt das Konzept die nachvollziehbare Organisation, Delegation und Kontrolle, ersetzt jedoch weder die Prüfung des Einzelfalls noch Genehmigungen, Gefährdungsbeurteilungen oder fachplanerische Nachweise. Betriebspraktisch werden Schnittstellen, Störungsfolgen, Vertretungen und Datenbedarfe früh sichtbar. Kaufmännisch verbessert die Bündelung die Vergleichbarkeit von Varianten, Mengen und Leistungen. Für Nutzer und Kerngeschäft entsteht eine verlässlichere Leistung, weil Akzeptanzkriterien, Kommunikationswege und Eskalationen vor der Umsetzung geklärt sind.

Geltungsbereich, Priorisierung und nutzungsbezogene Varianten

Der Geltungsbereich ist für Portfolio, Standort, Gebäude, Fläche, Anlage, Service und Lebenszyklusphase ausdrücklich festzulegen. Für das Paket „Energie-, Energiemanagement-, Energieeffizienz-, Mess-, Zähl-, Lastmanagement- und Regenerative-Energien-Konzept“ sind sowohl der Normalbetrieb als auch geplante Außerbetriebnahmen, Störungen, Umbauten, Spitzenlasten und Notfälle zu berücksichtigen. Einzubeziehen sind eigene Beschäftigte, Nutzer, Besucher, Fremdfirmen und gegebenenfalls Behörden oder Einsatzkräfte. Schnittstellen zum Kerngeschäft sowie zu zentralen und lokalen Organisationseinheiten müssen beschrieben werden. Ausnahmen dürfen nur mit Verantwortlichem, Begründung, Ersatzmaßnahme, Befristung und Freigabe geführt werden. Bei mehreren Standorten ist zwischen verbindlichem Konzern- oder Trägerstandard und objektspezifischer Ergänzung zu unterscheiden.

Einstufung

Nutzungsarten

Prio. A

Industrie & Produktion, Krankenhaus

Prio. B

Banken / Versicherungen, Büro & Verwaltung, Hochschulen, Kulturbauten, Lager & Logistik, Schulen, Seniorenheime

Optional

—

Die Priorität ist keine abstrakte Bewertung der Themenidee, sondern eine Projektsteuerungsentscheidung aus rechtlicher und betriebspraktischer Sicht. Prio. A bezeichnet den regelmäßig unverzichtbaren Steuerungsbedarf, Prio. B einen sehr hilfreichen und in komplexeren Objekten häufig erforderlichen Baustein; Optional bedeutet eine anlass-, risiko- oder reifegradabhängige Vertiefung. Für Industrie & Produktion, Krankenhaus ist das Paket als verbindlicher Mindestbaustein in Projektauftrag, Freigabe und Wirksamkeitskontrolle zu verankern. Für Banken / Versicherungen, Büro & Verwaltung, Hochschulen, Kulturbauten, Lager & Logistik, Schulen, Seniorenheime soll das Paket bei erhöhter Komplexität, Kritikalität oder Veränderungsdynamik ausdrücklich beauftragt werden. Bei den A-Anwendungen sind die nutzungstypischen Schwerpunkte unmittelbar in Schutzziele, Sollprozesse und Abnahmekriterien zu übersetzen; besonders zu beachten sind Industrie & Produktion: Produktionsverfügbarkeit, Medienversorgung, Gefahrstoffe, Schichtbetrieb und die enge Verzahnung mit Arbeitsschutz und Instandhaltung; Krankenhaus: Patientensicherheit, Hygiene, medizinische Kernprozesse, 24/7-Verfügbarkeit und klar beherrschte Ausfall- und Notfallszenarien.

Bewertung nutzungsbezogener Varianten: Notwendig und angemessen.

Die Anwendbarkeit beziehungsweise Priorität unterscheidet sich zwischen den Nutzungsarten oder das Paket ist bereits seinem Gegenstand nach nutzungsspezifisch. Deshalb müssen Schutzziele, Rechts- und Genehmigungsbezüge, Betriebszeiten, Kritikalitäten, Leistungsniveaus und Nachweise je betroffener Nutzung konkretisiert werden. Empfohlen wird ein gemeinsamer, versionierter Basisteil mit getrennten Nutzungsmodulen. Jedes Modul erhält einen eigenen Geltungsbereich, verantwortliche Freigabestellen, Abweichungen, Kennzahlen und bei Bedarf objektspezifische Anhänge; rechtlich eigenständige Nachweise bleiben separat.

Gesetzliche und normative Grundlagen

Rechts- und Normenbezüge sind als projektbezogene Prüfliste zu verwenden, nicht als pauschale Vollständigkeitserklärung. Maßgeblich bleiben die aktuelle Fassung, der konkrete Anwendungsbereich, Genehmigungen, behördliche Auflagen, Landesrecht, Versicherungsbedingungen und vertraglich vereinbarte Regeln. Normen entfalten ihre Wirkung je nach gesetzlicher Verweisung, Vertrag, Genehmigung oder Anerkennung als Stand der Technik. Für dieses Paket sind typischerweise zu prüfen:

Rechtsrahmen

  • Gebäudeenergiegesetz, Energieeffizienzgesetz, Energiedienstleistungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Gesetz nach Anwendungsfall

  • Kreislaufwirtschafts-, Immissionsschutz-, Wasser- und Naturschutzrecht einschließlich zugehöriger Verordnungen

  • europäische Nachhaltigkeits- und Berichtspflichten, soweit das Unternehmen beziehungsweise der Träger in den Anwendungsbereich fällt

Normen und technische Regeln

  • DIN EN ISO 50001 für Energiemanagement und DIN EN ISO 14001 für Umweltmanagement

  • GHG Protocol beziehungsweise DIN EN ISO 14064 für Treibhausgasbilanzierung nach Bilanzierungsziel

  • GEFMA 160-Reihe und anerkannte Nachhaltigkeitsbewertungssysteme nach Projektziel

  • DIN EN ISO 50001

  • DIN EN ISO 14064 beziehungsweise GHG Protocol nach Bilanzierungsziel

Erforderliche Eingangsdaten

  • Energie-, Wasser-, Abfall- und Emissionsdaten.

  • Flächen-, Anlagen- und Nutzungsdaten.

  • Ziele, Bilanzgrenzen und Berichtspflichten.

  • Maßnahmen-, Kosten- und Wirtschaftlichkeitsdaten.

  • Vorgaben und Bestandsnachweise der gebündelten Teilkonzepte.

  • Ereignis-, Mängel-, Audit-, Beschwerde- und Abweichungsdaten.

  • Betriebszeiten, Kritikalitäten, Nutzergruppen und Abhängigkeiten zum Kerngeschäft.

Wesentliche Konzeptinhalte

  • Modul 1 – Energiekonzept – GEFMA 114: Dieses Teilmodul bearbeitet folgende Regelungsaufgabe: Energiebedarf, Lastprofile, Versorgung, Umwandlung, Verteilung, Speicherung, Redundanz, Effizienz, Emissionen, Betrieb und Ausbaupfad beschreiben. Festzulegen sind mindestens Ausgangszustand, Zielzustand, räumliche und organisatorische Grenzen, verantwortliche Rollen, erforderliche Daten, Varianten beziehungsweise Maßnahmen, Abnahmekriterien und fortzuführende Nachweise. Abweichungen zu anderen Modulen des Pakets sind als bewusste Entscheidung zu dokumentieren.

  • Modul 2 – Mess- und Zählkonzept – GEFMA 114: Dieses Teilmodul bearbeitet folgende Regelungsaufgabe: Medien, Messgrößen, Bilanzgrenzen, Zählpunkte, Messbereiche, Genauigkeit, Datenübertragung, Kostenstellen, Visualisierung, Wartung und Auswertung festlegen. Festzulegen sind mindestens Ausgangszustand, Zielzustand, räumliche und organisatorische Grenzen, verantwortliche Rollen, erforderliche Daten, Varianten beziehungsweise Maßnahmen, Abnahmekriterien und fortzuführende Nachweise. Abweichungen zu anderen Modulen des Pakets sind als bewusste Entscheidung zu dokumentieren.

  • Modul 3 – Energiemanagementkonzept: Dieses Teilmodul bearbeitet folgende Regelungsaufgabe: Energiepolitik, Verantwortlichkeiten, wesentliche Energieeinsätze, Baselines, Kennzahlen, Ziele, Aktionspläne, Monitoring, Audits und Verbesserung organisieren. Festzulegen sind mindestens Ausgangszustand, Zielzustand, räumliche und organisatorische Grenzen, verantwortliche Rollen, erforderliche Daten, Varianten beziehungsweise Maßnahmen, Abnahmekriterien und fortzuführende Nachweise. Abweichungen zu anderen Modulen des Pakets sind als bewusste Entscheidung zu dokumentieren.

  • Modul 4 – Energieeffizienzkonzept: Dieses Teilmodul bearbeitet folgende Regelungsaufgabe: Verbraucher, Betriebsweisen, Verluste, Benchmarks, Einsparpotenziale, Maßnahmen, Wirtschaftlichkeit, Umsetzung und Erfolgskontrolle analysieren. Festzulegen sind mindestens Ausgangszustand, Zielzustand, räumliche und organisatorische Grenzen, verantwortliche Rollen, erforderliche Daten, Varianten beziehungsweise Maßnahmen, Abnahmekriterien und fortzuführende Nachweise. Abweichungen zu anderen Modulen des Pakets sind als bewusste Entscheidung zu dokumentieren.

  • Modul 5 – Lastmanagementkonzept: Dieses Teilmodul bearbeitet folgende Regelungsaufgabe: Lastgänge, Leistungsspitzen, flexible Verbraucher, Ladeeinrichtungen, Speicher, Erzeugung, Steuerung, Prioritäten, Tarife und Notbetrieb definieren. Festzulegen sind mindestens Ausgangszustand, Zielzustand, räumliche und organisatorische Grenzen, verantwortliche Rollen, erforderliche Daten, Varianten beziehungsweise Maßnahmen, Abnahmekriterien und fortzuführende Nachweise. Abweichungen zu anderen Modulen des Pakets sind als bewusste Entscheidung zu dokumentieren.

  • Modul 6 – Regenerative-Energien-Konzept: Dieses Teilmodul bearbeitet folgende Regelungsaufgabe: Standortpotenziale, Technologien, Flächen, Ertrag, Eigenverbrauch, Speicher, Netzeinspeisung, Genehmigung, Wirtschaftlichkeit und Betrieb bewerten. Festzulegen sind mindestens Ausgangszustand, Zielzustand, räumliche und organisatorische Grenzen, verantwortliche Rollen, erforderliche Daten, Varianten beziehungsweise Maßnahmen, Abnahmekriterien und fortzuführende Nachweise. Abweichungen zu anderen Modulen des Pakets sind als bewusste Entscheidung zu dokumentieren.

  • Integrationsregel: Die Teilmodule verwenden ein gemeinsames Begriffs-, Rollen-, Daten- und Kennzahlensystem. Widersprüche werden nicht durch Textangleichung verdeckt, sondern über eine dokumentierte Prioritäts- oder Variantenentscheidung gelöst. Rechtlich eigenständige Prüfungen, Verantwortungsübertragungen und Freigaben bleiben auch innerhalb des zusammengeführten Pakets separat nachweisbar.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Federführend sollte eine fachlich und organisatorisch entscheidungsfähige Stelle sein. Typisch einzubinden sind Geschäftsführung, Nachhaltigkeits-, Energie- und Umweltmanagement, FM, Technik, Einkauf, Controlling, Mobilitätsmanagement, Kommunikation, Nutzervertretungen und externe Prüfer. Der Auftraggeber legt Ziele, Geltungsbereich, Budget und Freigaberechte fest. Die fachliche Konzeptleitung strukturiert Anforderungen, Varianten und Entscheidungen. Betreiber- und Anlagenverantwortliche bestätigen Umsetzbarkeit und Nachweisführung; Nutzer und Kerngeschäft definieren Bedarfe und Akzeptanzkriterien. Recht, HSE, Datenschutz oder Informationssicherheit prüfen nur die jeweils einschlägigen Teile, müssen aber frühzeitig beteiligt werden. Dienstleister liefern Fachwissen und Daten, ersetzen jedoch nicht die Auftraggeberentscheidung. Eine RACI- oder vergleichbare Verantwortungsmatrix ist für Erstellung, Freigabe, Umsetzung, Betrieb, Kontrolle und Fortschreibung verbindlich zu führen.

Schnittstellen zu anderen Konzepten

  • Grundlage: 05-K05 – Wärme-, Kälte-, Heizungs-, Raumlufttechnik- und Lüftungskonzept. Die Abstimmung muss gemeinsame Eingangsdaten, Entscheidungsgrenzen, Verantwortungen, Übergabeergebnisse und Kennzahlen benennen; ein bloßer Querverweis genügt nicht.

  • Koordination: 04-K01 – Bewirtschaftungs-, Betreiberverantwortungs-, Betreiberpflichten- und Betriebsführungskonzept einschließlich Betreiberhandbuch. Die Abstimmung muss gemeinsame Eingangsdaten, Entscheidungsgrenzen, Verantwortungen, Übergabeergebnisse und Kennzahlen benennen; ein bloßer Querverweis genügt nicht.

  • Umsetzung und Kontrolle: 08-K01 – Nachhaltigkeits-, ESG-, Dekarbonisierungs-, Klimaneutralitäts-, Treibhausgasbilanzierungs- und Reportingkonzept. Die Abstimmung muss gemeinsame Eingangsdaten, Entscheidungsgrenzen, Verantwortungen, Übergabeergebnisse und Kennzahlen benennen; ein bloßer Querverweis genügt nicht.

Schnittstellen zu anderen Konzepten

  • Grundlage: 05-K05 – Wärme-, Kälte-, Heizungs-, Raumlufttechnik- und Lüftungskonzept. Die Abstimmung muss gemeinsame Eingangsdaten, Entscheidungsgrenzen, Verantwortungen, Übergabeergebnisse und Kennzahlen benennen; ein bloßer Querverweis genügt nicht.

  • Koordination: 04-K01 – Bewirtschaftungs-, Betreiberverantwortungs-, Betreiberpflichten- und Betriebsführungskonzept einschließlich Betreiberhandbuch. Die Abstimmung muss gemeinsame Eingangsdaten, Entscheidungsgrenzen, Verantwortungen, Übergabeergebnisse und Kennzahlen benennen; ein bloßer Querverweis genügt nicht.

  • Umsetzung und Kontrolle: 08-K01 – Nachhaltigkeits-, ESG-, Dekarbonisierungs-, Klimaneutralitäts-, Treibhausgasbilanzierungs- und Reportingkonzept. Die Abstimmung muss gemeinsame Eingangsdaten, Entscheidungsgrenzen, Verantwortungen, Übergabeergebnisse und Kennzahlen benennen; ein bloßer Querverweis genügt nicht.