Energie- und Energiemanagementkonzept
Das Konzeptpaket „Energie-, Energiemanagement-, Energieeffizienz-, Mess-, Zähl-, Lastmanagement- und Regenerative-Energien-Konzept“ ist ein verbindlicher fachlicher Ordnungsrahmen.
Im Mittelpunkt stehen folgende Regelungsaufgaben: Energiebedarf, Lastprofile, Versorgung, Umwandlung, Verteilung, Speicherung, Redundanz, Effizienz, Emissionen, Betrieb und Ausbaupfad beschreiben. Es übersetzt Anforderungen in abgestimmte Entscheidungen, Verantwortungen, Daten, Maßnahmen und Nachweise. Das Paket bündelt 6 fachlich zusammengehörige Module: Energiekonzept – GEFMA 114; Mess- und Zählkonzept – GEFMA 114; Energiemanagementkonzept; Energieeffizienzkonzept; Lastmanagementkonzept; Regenerative-Energien-Konzept. Die Zusammenfassung reduziert Doppelarbeit, ohne die fachlichen Teilmodule, ihre Freigaben oder anlagenspezifischen Pflichten aufzulösen. Der Konzeptstatus endet deshalb nicht mit einer Beschreibung: Wirksam wird das Paket erst, wenn Geltungsbereich, Mindestanforderungen, Variantenentscheidungen, Schnittstellen und Prüfkriterien freigegeben und in Betrieb, Verträge, Systeme oder Planungsunterlagen überführt sind.
- Ausgangslage und Handlungsbedarf
- Ziele des Konzeptes
- Konkreter Nutzen und Wertbeitrag
- Geltungsbereich, Priorisierung und nutzungsbezogene Varianten
- Gesetzliche und normative Grundlagen
- Erforderliche Eingangsdaten
- Wesentliche Konzeptinhalte
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Schnittstellen zu anderen Konzepten
- Erarbeitungs- und Entscheidungsprozess
Schnittstellen zu anderen Konzepten
Grundlage: 05-K05 – Wärme-, Kälte-, Heizungs-, Raumlufttechnik- und Lüftungskonzept. Die Abstimmung muss gemeinsame Eingangsdaten, Entscheidungsgrenzen, Verantwortungen, Übergabeergebnisse und Kennzahlen benennen; ein bloßer Querverweis genügt nicht.
Koordination: 04-K01 – Bewirtschaftungs-, Betreiberverantwortungs-, Betreiberpflichten- und Betriebsführungskonzept einschließlich Betreiberhandbuch. Die Abstimmung muss gemeinsame Eingangsdaten, Entscheidungsgrenzen, Verantwortungen, Übergabeergebnisse und Kennzahlen benennen; ein bloßer Querverweis genügt nicht.
Umsetzung und Kontrolle: 08-K01 – Nachhaltigkeits-, ESG-, Dekarbonisierungs-, Klimaneutralitäts-, Treibhausgasbilanzierungs- und Reportingkonzept. Die Abstimmung muss gemeinsame Eingangsdaten, Entscheidungsgrenzen, Verantwortungen, Übergabeergebnisse und Kennzahlen benennen; ein bloßer Querverweis genügt nicht.
