Energiecontroller
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Energiecontroller stellt die belastbare Daten- und Bewertungsgrundlage für das betriebliche Energiemanagement bereit. Die Funktion ist in größeren Immobilienportfolios, Industrieunternehmen und kommunalen Gebäudemanagementorganisationen als eigenständige Tätigkeit oder klar abgegrenzter Aufgabenbereich etabliert. Ihr Schwerpunkt liegt auf Verbrauchsdaten, Messkonzept, Plausibilisierung, Energiekennzahlen, Vergleichswerten, Kostenbezug und der nachvollziehbaren Bewertung von Veränderungen. Der Energiecontroller ist nicht lediglich Datenpfleger. Er muss erkennen können, wann Messwerte technisch unplausibel sind, welche Einflussgrößen einen Verbrauch erklären und wann eine Auffälligkeit fachlich untersucht werden muss. Gleichzeitig ist er kein Ersatz für Anlageningenieure oder technische Betriebsführer. Er liefert die analytische Grundlage, auf der technische Fachbereiche Ursachen bewerten und Maßnahmen entwickeln. In kleineren Organisationen kann Energiecontrolling Teil der Aufgabe des Energiemanagers sein. Bei größeren Standorten oder Portfolios ist eine eigenständige Funktion sinnvoll, wenn Datenmenge, Messinfrastruktur und Berichtsanforderungen eine dauerhafte Spezialisierung erfordern.
